Scheinsicherheit durch einen Handelsregisterauszug – komplexe Prüfung bei infobroker.de gehört zum Standard

Der Auszug aus dem Handelsregister gibt nicht immer den aktuellen Status eines Unternehmens wieder. Aktuell liegt uns ein Fallbeispiel vor, bei dem Sicherungsmassnahmen und ein vorläufiger Verwalter eingesetzt wurden. Dabei ist im Registerauszug beim Amtsgericht kein Eintrag verzeichnet.

 

Das Beispiel zeigt deutlich, dass ein alleiniger Registerauszug nicht alle Informationen enthält. Pflichtkür bei Anfragen zu Handelsregisterdaten und Firmenprofilen ist bei infobroker.de die Prüfung amtlicher Bekanntmachungen. Liegen hier Meldungen zu einem Verfahren vor, so werden diese mitgesendet.

 

Für Unternehmen können diese Informationen enorm wichtig sein, denn Waren die ausgesendet werden, aKonto-Zahlungen die erfolgen gehen in die Sicherungsmasse.

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