Man kann es doch mal versuchen – Widerspruch einer Markenanmeldung

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Der Widerspruch gegen eine Markenanmeldung ist ein vollkommen normaler Vorgang – nicht immer. Die Terminologie der „Ähnlichkeit“ wird dabei sehr gerne strapaziert. Soll es doch das Patentgericht klären.

 

Gerne berichte ich in Kundengesprächen beim Thema Ähnlichkeiten von einem Fall der mir vor einigen Jahren von einem Anwalt berichtet wurde:

 

Ein Unternehmen hatte eine Marke im Bereich Getränke angemeldet. Innerhalb der Widerspruchsfrist trudelte ein Widerspruch zur Anmeldung ein. Der Wirderspruch wurde von einem Anwalt formuliert der einen sehr großen Getränkekonzern vertrat. Ein Klassiker: Kleines Unternehmen meldet an und ein Großunternehmen formuliert den Widerspruch. Der gegnerische Anwalt machte in seinem Schreiben eine Ähnlichkeit und damit eine Verletzung der bereits bestehenden Markenrechte des Großunternehmens geltend. Bis zu diesem Punkt vollkommen normal, aber doch nicht so ganz. Denn beide Begriffe waren so unterschiedlich, wie man sich unterschiedlich nur vorstellen kann. Von einer Ähnlichkeit weit und breit keine Spur. Um den Vorfall dieser Diskrepanz zu klären wurde der Widersprechende Anwalt telefonisch kontaktiert, ob er dies wirklich ernst meinen würde. Die Antwort am Telefon zum Widerspruch: „Man kann es doch mal versuchen“.

 

Durchhaltevermögen als Existenzgründer
Unsinniger Widerspruch oder nicht. Es beginnt ein Verfahren, welches sich Jahre hinziehen kann. Bis dahin kann der Anmelder nie sicher sein, ob er durch das Verfahren durchkommt. Große Gegner haben seitens des Budgets kein Problem ein solches Verfahren zu durchschreiten. Für Existenzgründer ist eine solche Hängepartie, je nach Stärke kaum durchhaltbar. Die Konsequenz: Neue Idee, neues Konzept und neues Layout. Ärgerlich: Wenn bereits alles erstellt und noch ärgerlicher, wenn alles bereits verwendet wird.

 

Viel Lernstoff
Solche Fälle zeigen recht deutlich, dass eine Marke eben nicht vor dem Ablauf des Widerspruchsverfahrens in die Benutzung genommen werden sollte. Sind erst einmal alle Unterlagen bedruckt und Gelder in das Marketing gesteckt, so wird es schwierig noch einen Schwenk durchzuführen. Dementsprechend verhärten sich die Fronten.

 

Social Media – möge die Macht mit Dir sein
Sicherlich kann die Sympathie des Netzes David beim Kampf gegen Goliath helfen. Aber nicht immer kann das Netz helfen. Vor dem Patentgericht steht der Betroffene spätestens selber.

 

Der Autor
Michael Klems ist Betreiber von infobroker.de. Der Informationsdienst bietet neben Wirtschaftsdaten die Recherche in Markendatenbanken für Markenrecherchen und Markenüberwachungen an.

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