Alles was sie wissen sollten

Markenanmeldung Schritt für Schritt

Markenrecherche Experte Michael Klems

Marke anmelden?

Wir wollen ihnen mit unseren Informationen den Einstieg in die Welt der Marken und einer Markenanmeldung erleichtern.

Markenanmeldung / Basics

Markenanmeldung Schritt für Schritt: Der Fahrplan zum geschützten Namen

Die erfolgreiche Etablierung einer Marke ist in der heutigen dynamischen Wirtschaftslandschaft ein entscheidender Faktor für den Unternehmenserfolg. Eine Marke repräsentiert nicht nur ein Zeichen, sondern verkörpert die Identität eines Unternehmens und stellt einen strategischen Wert dar, der umfassenden Schutz verdient. Bevor Sie den Weg der Markenanmeldung beschreiten, ist es unerlässlich, die rechtlichen Grundlagen und die vielfältigen Schutzmöglichkeiten zu verstehen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und eine nachhaltige Marktposition zu sichern.

Markenschutz Basics: Der Fahrplan zum geschützten Namen

Im juristischen Verständnis ist eine Marke ein geschütztes Kennzeichen, dessen primäre Funktion darin besteht, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen der Wettbewerber zu differenzieren. Als gewerbliches Schutzrecht entsteht eine Marke typischerweise durch die Eintragung in ein amtliches Markenregister. Diese Eintragung gewährt dem Inhaber ein exklusives Recht, die Marke im Geschäftsverkehr für die damit verbundenen Produkte oder Dienstleistungen zu nutzen und Dritten die unbefugte Verwendung zu untersagen.

Eine Marke fungiert als unverwechselbarer Herkunftshinweis, der dem Konsumenten ermöglicht, Produkte oder Dienstleistungen einem spezifischen Anbieter zuzuordnen. Darüber hinaus dient sie als Qualitäts- und Vertrauensmerkmal, indem sie die Erwartung einer gleichbleibenden Produktgüte vermittelt. Dies macht sie zu einem wertvollen Werbeinstrument und nicht selten zu einem erheblichen Vermögenswert des Unternehmens. Der Markenschutz ist eine sinnvolle, ja sogar notwendige Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens und bietet einen enormen Wettbewerbsvorteil.

  1. Die Vorbereitung: Fundament für den Markenschutz

Bevor eine Marke angemeldet wird, sind mehrere strategische Schritte erforderlich, die das Fundament für einen wirksamen und dauerhaften Schutz legen.

  1. Wahl der Markenform: Vielfalt der Kennzeichen

Das Markenrecht ermöglicht den Schutz verschiedener Zeichenformen, die als Marke eingetragen werden können. Diese Vielfalt erlaubt es Unternehmen, nahezu jede Form ihrer Identität rechtlich abzusichern:

  • Wortmarken: Bestehen ausschließlich aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen. Eine eingetragene Wortmarke ist in der Regel unabhängig von ihrer spezifischen grafischen Darstellung oder Schriftart geschützt. Entscheidend ist ihre Unterscheidungskraft; rein beschreibende Begriffe, die lediglich die Art oder Eigenschaft einer Ware benennen, sind von der Eintragung ausgeschlossen. Eine Wortmarke bietet oft einen breiteren Schutzbereich als eine Bildmarke.
  • Bildmarken: Umfassen grafische Elemente, Symbole oder Logos ohne Wortbestandteile. Sie schützen die visuelle Gestaltung des Zeichens.
  • Wort-/Bildmarken: Eine häufig genutzte Form, die eine Kombination aus Wörtern und grafischen Elementen darstellt. Hierbei ist zu beachten, dass der Wortbestandteil allein nicht automatisch geschützt ist, wenn er für sich genommen keine Unterscheidungskraft als reine Wortmarke hätte. Ein Re-Design des Logos kann zudem zum Verlust des Schutzes führen, wenn die Marke nicht in ihrer eingetragenen Form benutzt wird.
  • Dreidimensionale Marken (Formmarken): Schützen die dreidimensionale Gestalt eines Produkts, seiner Verpackung oder sogar das Design eines Geschäftsraumes. Ein bekanntes Beispiel ist die Form der Coca-Cola-Flasche.
  • Hörmarken (Klangmarken): Ermöglichen den Schutz von Tönen oder Melodien, die eine Kennzeichnungsfunktion erfüllen. Dazu zählen etwa bekannte Jingles, wie sie von Telekom oder Intel verwendet werden.
  • Farbmarken: Einzelne Farben oder Farbkombinationen können als Marke geschützt werden, sofern sie in einem bestimmten Kontext eine Unterscheidungskraft aufweisen. Beispiele hierfür sind das Magenta der Telekom oder das Lila der Milka-Schokolade.
  • Weitere Schutzformen: Das moderne Markenrecht berücksichtigt auch neuere Formen wie geräuschhafte Klangmarken, Multimediamarken, Hologramme, Positionsmarken, Kennfadenmarken oder Bewegungsmarken. Auch Geruchsmarken sind als Schutzform vorgesehen.
  1. Präzises Waren- und Dienstleistungsverzeichnis: Der Schutzumfang Ihrer Marke

Eine Marke wird nicht pauschal, sondern immer für konkrete Waren und Dienstleistungen eingetragen. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ist ein zentraler Bestandteil der Markenanmeldung und bestimmt maßgeblich den Schutzumfang. Dieses Verzeichnis muss mit besonderer Sorgfalt erstellt werden, da es nachträglich nicht erweitert werden kann. Falls Sie Ihr Angebot erweitern, müssten Sie eine neue Marke anmelden, was zusätzliche Kosten verursacht und den Zeitrang der ursprünglichen Anmeldung verlieren lässt.

Die Waren und Dienstleistungen müssen klar und präzise benannt werden, nicht nur durch Klassennummern oder zu allgemeine Begriffe. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) kann unklare oder zu allgemein gehaltene Begriffe beanstanden, was das Anmeldeverfahren verzögern oder sogar zur Ablehnung führen kann. Für eine korrekte Erstellung empfiehlt sich die Nutzung der einheitlichen Klassifikationsdatenbank (TMclass) nach der internationalen Nizza-Klassifikation, die 45 Klassen umfasst (34 für Waren und 11 für Dienstleistungen). Die Nutzung von Begriffen aus dieser Datenbank kann formelle Beanstandungen vermeiden und die Bearbeitungsdauer verkürzen. Es ist ratsam, Waren und Dienstleistungen, die Sie in den nächsten Jahren ebenfalls unter Ihrer Marke anbieten möchten, bereits in das Verzeichnis aufzunehmen. Zudem sollte eine Leitklasse vorgeschlagen werden, die den wirtschaftlichen Schwerpunkt widerspiegelt.

Achten Sie darauf, nicht zu viele Klassen zu wählen, da dies die Marke anfälliger für Abmahnungen und Widersprüche machen kann. Nach Ablauf von fünf Jahren kann eine Marke gelöscht werden, wenn sie nicht für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen benutzt wird (Benutzungszwang). Die Marke muss öffentlich und nach außen hin benutzt werden; bloß vorbereitende oder unternehmensinterne Maßnahmen reichen nicht aus.

  1. Umfassende Markenrecherche: Vermeidung von Konflikten

Vor der Markenanmeldung ist eine gründliche Markenrecherche unerlässlich. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) prüft die Anmeldung nur auf absolute Schutzhindernisse, nicht aber auf mögliche Konflikte mit älteren Markenrechten Dritter (relative Schutzhindernisse). Werden ältere Rechte übersehen, drohen nach der Eintragung rechtliche Konflikte, Abmahnungen, Löschungsanträge und hohe Kosten.

Die Recherche sollte eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche umfassen. Hierbei wird geprüft, ob die gewünschte Marke bereits in identischer oder ähnlicher Form für identische oder ähnliche Waren/Dienstleistungen existiert. Dabei gilt der Prioritätsgrundsatz: Die zeitlich ältere Marke genießt Vorrang.

Für die Recherche können verschiedene Datenbanken genutzt werden:

  • DPMAregister: Für deutsche Marken.
  • eSearch plus / TMview: Für europäische Marken (Unionsmarken).
  • WIPO-Datenbank / Madrid Monitor / Global Brand Database: Für internationale Marken.
  • Zudem sollten Unternehmensdatenbanken, Handelsregister, Domainregistrierungen, Online-Marktplätze und soziale Medien durchsucht werden.

Eine Recherche ist komplex und sollte idealerweise von einer spezialisierten Fachanwaltskanzlei durchgeführt werden. Dies minimiert Risiken und vermeidet teure Folgeprozesse. Die Dokumentation der Rechercheergebnisse ist wichtig, um Sorgfalt nachzuweisen und sich im Streitfall zu verteidigen.

  1. Der Anmeldeprozess: Schritt für Schritt zum Schutz

Nach der sorgfältigen Vorbereitung folgt die eigentliche Markenanmeldung.

  1. Antragstellung: Wege zum Markenamt

Die Anmeldung einer Marke in Deutschland erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Für den europäischen Schutz ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig. Eine internationale Anmeldung erfolgt über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) im Rahmen des Madrider Systems.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Antrag einzureichen:

  • Online über DPMAdirektWeb: Der schnelle und signaturfreie Weg mit Warenkorbfunktion, der durch den Anmeldeprozess leitet und Fehler minimiert.
  • Elektronisch mit Signaturkarte über DPMAdirektPro: Erfordert spezielle Software, eine qualifizierte Signaturkarte und ein Kartenlesegerät.
  • In Papierform: Mittels des amtlichen Anmeldeformulars, das per Post oder Fax eingereicht werden kann.

Die Anmeldung muss Angaben zum Anmelder, eine Wiedergabe der Marke und die gewünschte Markenform sowie ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen enthalten.

  1. Kosten und Gebühren: Transparente Investition

Die Kosten für eine Markenanmeldung setzen sich aus Amtsgebühren und gegebenenfalls Anwaltskosten zusammen.

  • Nationale Markenanmeldung (DPMA): Die Grundgebühr beträgt 290 Euro bei elektronischer Anmeldung und 300 Euro in Papierform. Diese Gebühr umfasst pauschal bis zu drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Für jede zusätzliche Klasse fallen weitere 100 Euro an.
  • Beschleunigte Prüfung: Gegen eine zusätzliche Gebühr von 200 Euro ist eine schnellere Bearbeitung und Prüfung möglich, die eine Eintragung innerhalb von sechs Monaten nach Zahlungseingang gewährleisten soll.
  • Zahlungsfrist: Die Anmeldegebühr muss innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung beim DPMA eingegangen sein; andernfalls gilt der Antrag als zurückgenommen und die Priorität verfällt. Bei Zurückweisung der Anmeldung werden die gezahlten Gebühren nicht erstattet.

Achten Sie auf betrügerische Zahlungsaufforderungen, die oft nach der Anmeldung von unseriösen Anbietern versendet werden und amtlichen Gebührenbescheiden ähneln können. Nur direkte Zahlungen an das DPMA oder EUIPO sind relevant.

  1. Prüfung und Veröffentlichung: Der Weg zur Eintragung

Nach Eingang der Gebühren prüft das DPMA den Antrag auf formale Anforderungen und absolute Schutzhindernisse. Dazu gehören insbesondere die fehlende Unterscheidungskraft des Zeichens, beschreibende oder allgemein üblich gewordene Angaben, Irreführungsgefahr, Verstöße gegen die öffentliche Ordnung oder gute Sitten, sowie das Enthalten von Hoheitszeichen oder amtlichen Prüfzeichen. Eine Marke kann nur eingetragen werden, wenn keine absoluten Schutzhindernisse bestehen.

Stellt das DPMA Mängel oder Schutzhindernisse fest, teilt es dies dem Anmelder mit und setzt eine Frist zur Stellungnahme oder Nachbesserung. Bleibt eine Reaktion aus oder sind die Einwände nicht ausgeräumt, wird die Anmeldung zurückgewiesen.

Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung der Marke in das Markenregister und deren Veröffentlichung im amtlichen elektronischen Markenblatt.

  1. Widerspruchsfrist: Schutz vor älteren Rechten

Mit der Veröffentlichung beginnt eine dreimonatige Widerspruchsfrist. In dieser Zeit können Inhaber älterer Marken oder Kennzeichen (z.B. Benutzungsmarken, geschäftliche Bezeichnungen, Werktitel) Widerspruch gegen die neu eingetragene Marke einlegen, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Rechte verletzt werden. Ein Widerspruch kann auf der Identität oder Ähnlichkeit der Marken und/oder Waren/Dienstleistungen beruhen, sofern Verwechslungsgefahr besteht.

Das Widerspruchsverfahren ist ein verhältnismäßig schnelles und kostengünstiges Rechtsmittel. Bei erfolgreichem Widerspruch wird die jüngere Marke für alle oder einen Teil der eingetragenen Waren und Dienstleistungen gelöscht. Auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist ein Löschungsverfahren aufgrund älterer Rechte oder absoluter Schutzhindernisse möglich.

III. Nach der Eintragung: Pflege und Durchsetzung des Markenschutzes

Die Eintragung ins Markenregister ist nicht das Ende des Prozesses, sondern der Beginn einer aktiven Markenpflege.

  1. Schutzdauer und Verlängerung: Ein dauerhaftes Recht

Eine eingetragene Marke ist in Deutschland zunächst für zehn Jahre ab dem Anmeldetag geschützt. Im Gegensatz zu anderen gewerblichen Schutzrechten kann dieser Markenschutz beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden, sofern die entsprechenden Gebühren entrichtet werden.

  1. Benutzungszwang: Aktive Markennutzung

Um den Markenschutz aufrechtzuerhalten, besteht ein Benutzungszwang. Die Marke muss innerhalb von fünf Jahren nach Beendigung des Widerspruchsverfahrens (bzw. dem Anmeldetag bei Unionsmarken) im geschäftlichen Verkehr ernsthaft für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen genutzt werden. Eine bloß symbolische oder rein unternehmensinterne Nutzung reicht nicht aus. Wird die Marke nicht genutzt, droht der Verfall und eine Löschung aus dem Markenregister auf Antrag Dritter.

  1. Markenüberwachung: Aktive Verteidigung

Da die Markenämter keine Prüfung auf relative Schutzhindernisse durchführen, ist es unerlässlich, die eigene Marke nach der Eintragung kontinuierlich zu überwachen. Eine professionelle Markenüberwachung hilft, neue Anmeldungen oder Nutzungen identischer oder ähnlicher Zeichen durch Dritte frühzeitig zu erkennen, um eine Verwässerung der eigenen Marke zu verhindern und gegebenenfalls rechtzeitig Widerspruch einzulegen.

  1. Rechte und Durchsetzung: Instrumente des Markeninhabers

Mit der Eintragung erwirbt der Markeninhaber das alleinige Recht zur Nutzung der Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen. Im Falle einer Markenrechtsverletzung stehen dem Inhaber verschiedene rechtliche Instrumente zur Verfügung:

  • Unterlassungsanspruch: Der Markeninhaber kann verlangen, dass die rechtswidrige Nutzung der Marke eingestellt wird. Dies geschieht oft initial durch eine Abmahnung.
  • Schadensersatzanspruch: Der Inhaber kann Ersatz des entstandenen Schadens fordern, wobei oft eine fiktive Lizenzgebühr als Berechnungsgrundlage dient. Die Streitwerte können dabei erheblich sein, oft ab 50.000 Euro.
  • Auskunfts- und Vernichtungsansprüche: Der Verletzer kann verpflichtet werden, Auskunft über Herkunft und Vertriebswege der rechtswidrig gekennzeichneten Produkte zu geben und diese gegebenenfalls zu vernichten oder zurückzurufen.
  • Einstweilige Verfügung und Klage: Bei Nichtbeachtung der Abmahnung können gerichtliche Schritte wie eine einstweilige Verfügung oder eine Klage eingeleitet werden.

Zudem kann eine Marke als immaterieller Vermögenswert veräußert oder durch Lizenzverträge Dritten zur Nutzung überlassen werden, was zusätzliche Einnahmequellen erschließt.

  1. Professionelle Unterstützung: Eine lohnende Investition

Obwohl eine Markenanmeldung grundsätzlich selbst durchgeführt werden kann, ist es angesichts der Komplexität des Markenrechts und der potenziellen Fallstricke ratsam, die Unterstützung eines erfahrenen Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.

Ein Anwalt kann:

  • Risiken frühzeitig erkennen und eine passende Markenstrategie entwickeln.
  • Eine umfassende Markenrecherche durchführen, die über die einfachen Datenbankabfragen hinausgeht.
  • Bei der präzisen Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses helfen.
  • Die Eintragungsfähigkeit der Marke prüfen und absolute Schutzhindernisse bewerten.
  • Die Kommunikation mit dem Markenamt übernehmen und bei Beanstandungen professionell reagieren.
  • Strategien für die Verlängerung und Überwachung der Marke entwickeln.
  • Bei Markenrechtsverletzungen beraten und die Rechte des Markeninhabers durchsetzen.

Die anfänglichen Anwaltskosten sind in der Regel eine vergleichsweise geringe Investition im Verhältnis zu möglichen Schäden durch Markenverletzungen oder Ablehnungen, die im schlimmsten Fall eine vollständige Neuausrichtung der Vertriebsstrategie erfordern können. Eine gut vorbereitete Anmeldung mit professioneller Unterstützung legt den Grundstein für einen umfassenden und dauerhaften Markenschutz.

Hinweis

Mit den Informationen zur Markenanmeldungen wollen wir ihnen den Einstieg in dieses Thema erleichtern. Dies ersetzt nicht die fundierte Rechtsberatung durch einen Anwalt mit Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz. Als Recherchedienstleister dürfen wir keine Rechtsberatung leisten.

TOP RECHERCHEDIENSTE

FACHBEITRÄGE – kress proWirtschaftsjournalist:in

Firmenauskunft - Fragen - direkter Kontakt

PROFESSIONELLER SERVICE FÜR SIE

MARKENRECHERCHE
SIE HABEN FRAGEN?

Sprechen Sie uns an – wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung