Eine Marke zu besitzen ist ein Monopol und ein Recht. Genauer gesagt, dass Recht den Begriff oder Abbildung alleinig benutzen zu dürfen. Heute drehen wir den Spieß mal um und schauen uns einmal an, wer dieses Recht gegen wen verteidigt.

Dieses Verteidigen des zugesprochenen Markenrechts hat nichts mit Größe zu tun. Auch wenn das aktuelle Beispiel einen Widerspruch einer starken Marke gegen einen anderen Player (auch ein Großer) im Markt aufzeigt.

Diesmal geht es um die LUFTHANSA und deren Recht am Begriff “LUFTHANSA”. Ein schönes Beispiel was Ähnlichkeiten angeht. Der Robinson Club hat die Marke “Luhana” in mehreren Einzelanmeldungen durchgeführt.

Luhana Markeneintragung beim DPMA

Für die Anmeldung unter der Reg. Nr. 302021006914 beim DPMA gab es einen Widerspruch aus der Marke “LUFTHANSA”.

Zusammenspiel Waren und Dienste bei Markenähnlichkeit

Also LUFTHANSA gegen LUHANA? Wirkt im ersten Moment etwas sehr überzogen. Ähnlich? Tja – das ist rein subjektiv zu sehen. Die Lufthansa sieht eine Verletzung des Monopols. Das gute Recht hier Widerspruch einzulegen.

Die Waren und die Dienste die der Robinson Club unter der Eintragung führt sind u.a. “Beförderung von Personen und Gütern, insbesondere mit Kraftfahrzeugen, Schienenfahrzeugen, Schiffen und Flugzeugen;….Transportlogistik…Buchung und Vermittlung von Flugzeugen…”

Und hier wird dann gerne die Auslegung genommen: Je identischer die Waren/Dienste – desto mehr können die Ähnlichkeiten auseinandergehen.

Das Prinzip ist recht einfach. Wären die Waren und Dienste nicht so identisch, so hätte es die Airline mit dem Angriff auf LUHANA deutlich schwerer.

Widersprüche aus Sicht der Markeninhaber

Wie bereits geschrieben die Listung heute aus der anderen Sichtweise der bestehenden Marke (Bestandsmarke) die sich gegen eine neue Marke (Anmeldermarke) zur Wehr setzt.

Bestandsmarke . / . Anmeldermarke

LAGERLÖWE ./. LÖWENLAGER
8 Bft ./. 8bft
FOCUS ./. ZIELFOKUS
Scalerion ./. scaleon

Gern gestellte Frage: Wie stellen die Inhaber fest, dass es neue Marken gibt die ähnlich klingen oder aussehen (Bildmarken). Ganz einfach dafür gibt es die Markenüberwachung. Sollte übrigens auch jede Firma schalten die einen kreativen Begriff führt. Link zur Markenüberwachung gibt es im Kommentar.

Noch mehr Beispiele zu Widersprüchen aus Datenbanken gibt es hier: https://www.infobroker.de/markenueberwachung/widerspruch-marke-interessante-widerspruchsverfahren/

Hinweis: Dieser Beitrag ist am 22.10.2021 entstanden. Der Status zu Widerspruchsverfahren kann sich ändern und damit auch der Status einer Marke. Wir geben den Stand des Veröffentlichungstages dieses Beitrags wider. Für den aktuellen Stand zu einer Marke und einem Widerspruchsverfahren nutzen sie die relevanten Markendatenbanken. Wir haben entsprechende Marken in diesem Beitrag auf deren Dokumenteintrag verlinkt. Hier obliegt die Aktualisierung beim jeweiligen Anbieter.

 

Michael Klems ist Experte für die Recherche in professionellen Datenbanken und effiziente Suchstrategien in Online-Quellen. Seit 1991 ist der erfahrene Online-Profi für namhafte Entscheider und Top-Unternehmen in der Informationsbeschaffung tätig. Mit der Seminarreihe „Effiziente Internet-Recherche“ ist der gebürtige Kölner gefragter Referent für Seminare und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen. Michael Klems ist der Kopf hinter dem Online-Dienst infobroker.de.
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