Markenanmeldung

Kosten der Anmeldung

Markenrecherche Experte Michael Klems

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Wir wollen ihnen mit unseren Informationen den Einstieg in die Welt der Marken und einer Markenanmeldung erleichtern.

Markenanmeldung / Kosten

Markenanmeldung Kosten: Was Sie wirklich budgetieren

Die erfolgreiche Sicherung einer Marke ist für Unternehmen ein fundamentaler Schritt, der nicht nur einen exklusiven Schutz im Geschäftsverkehr gewährleistet, sondern auch einen substanziellen immateriellen Wert darstellt. Die damit verbundenen Kosten sind dabei eine zentrale Größe in der Budgetplanung und erfordern eine präzise Kalkulation. Dieser Beitrag beleuchtet detailliert die verschiedenen Gebührenpositionen, die bei der Markenanmeldung, -pflege und -verteidigung in Deutschland, der Europäischen Union und international anfallen können, um eine fundierte finanzielle Vorausschau zu ermöglichen.

  1. Amtliche Gebühren für die Markenanmeldung

Die Grundkosten einer Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sind transparent strukturiert und richten sich maßgeblich nach der Anzahl der beanspruchten Waren- und Dienstleistungsklassen gemäß der Nizza-Klassifikation.

  1. Nationale Markenanmeldung (DPMA)

Für eine nationale Markenanmeldung in Deutschland beträgt die pauschale Anmeldegebühr 290 EUR, sofern die Anmeldung elektronisch erfolgt. Bei einer postalischen Einreichung beläuft sich diese Gebühr auf 300 EUR. Diese Grundgebühr deckt den Schutz für bis zu drei Waren- oder Dienstleistungsklassen ab. Für jede zusätzliche Klasse, die über die ersten drei hinausgeht, fallen weitere 100 EUR an. Es ist zu beachten, dass die Grundgebühr nicht reduziert wird, selbst wenn die Marke in weniger als drei Klassen angemeldet wird.

Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis muss präzise formuliert sein, da der Schutzumfang der Marke direkt davon abhängt. Eine nachträgliche Erweiterung des Verzeichnisses ist nach der Anmeldung nicht möglich. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Vorbereitung, um künftige Geschäftsentwicklungen zu berücksichtigen und kostenintensive Neuanmeldungen zu vermeiden. Die Angabe reiner Klassennummern oder allgemeiner Begriffe reicht nicht aus; vielmehr sind konkrete Waren und Dienstleistungen zu benennen, idealerweise unter Nutzung der einheitlichen Klassifikationsdatenbank (eKDB). Die Wahl einer Leitklasse, die den wirtschaftlichen Schwerpunkt der Marke abbildet, kann die Bearbeitung beim DPMA erleichtern.

  1. Unionsmarke (EUIPO)

Für den europaweiten Markenschutz ist eine zentrale Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante möglich. Die Grundgebühr für eine Unionsmarke beträgt 850 EUR, wobei hier lediglich eine Klasse enthalten ist. Für die zweite Klasse werden zusätzlich 50 EUR fällig, und jede weitere Klasse ab der dritten kostet 150 EUR. Das Prinzip der Unionsmarke ist das „Alles oder Nichts“: Ein Widerspruch in nur einem EU-Mitgliedstaat kann dazu führen, dass die gesamte Anmeldung scheitert.

  1. Internationale Markenanmeldung (WIPO)

Eine weltweite Marke existiert nicht. Unternehmen können jedoch eine bereits angemeldete Marke über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) international registrieren lassen. Die Kosten hierfür können nicht pauschal beziffert werden, da neben der Grundgebühr von mindestens 653 Schweizer Franken individuelle Amtsgebühren für jedes Land anfallen, auf das der Schutz erstreckt werden soll. Die WIPO bietet einen Online-Kostenkalkulator zur Übersicht an.

  1. Folgekosten und potenzielle Zusatzgebühren

Über die initialen Anmeldegebühren hinaus können im Laufe des Markenlebenszyklus weitere Kosten entstehen, die es zu budgetieren gilt.

  1. Markenverlängerung

Der Markenschutz gilt zunächst für zehn Jahre ab dem Anmeldetag und kann beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden. Die Verlängerungsgebühren für eine deutsche Marke sind dabei deutlich höher als die Erstanmeldung: Für die ersten drei Klassen fallen 750 EUR an, und jede weitere Klasse kostet 260 EUR. Bei Unionsmarken liegen die Verlängerungskosten analog zu den Anmeldegebühren bei 850 EUR für die erste Klasse, 50 EUR für die zweite und 150 EUR für jede weitere Klasse ab der dritten. Verlängerungsgebühren sind frühestens sechs Monate vor Fälligkeit zahlbar.

  1. Beschleunigte Prüfung

Soll das Anmeldeverfahren beim DPMA beschleunigt werden, ist ein Antrag auf beschleunigte Prüfung möglich. Dieser Dienst, der eine Entscheidung innerhalb von sechs Monaten gewährleistet, ist mit einer zusätzlichen Gebühr von 200 EUR verbunden.

  1. Anwalts- und Beratungskosten

Obwohl eine Markenanmeldung grundsätzlich auch ohne anwaltliche Vertretung erfolgen kann, ist die Beauftragung eines spezialisierten Rechts- oder Patentanwalts dringend anzuraten. Die Komplexität des Markenrechts, insbesondere bei der Markenrecherche und der Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, birgt erhebliche Fallstricke, die ohne professionelle Unterstützung zu kostspieligen Fehlern führen können. Anwaltskosten für die Beratung und Betreuung können je nach Umfang der Leistung variieren, liegen aber in der Regel zwischen 300 und 800 EUR für eine deutsche Marke. Pakete, die eine umfassende Recherche und Anmeldung umfassen, können bei Anbietern wie dem Händlerbund oder DURY LEGAL zwischen 479 EUR und 899 EUR zzgl. Amtsgebühren liegen.

  1. Kosten der Markenrecherche

Eine umfassende Markenrecherche ist vor der Anmeldung unerlässlich, um Konflikte mit älteren Rechten zu vermeiden und teure Abmahnungen oder Löschungsverfahren zu verhindern. Das DPMA prüft bei der Anmeldung selbst keine relativen Schutzhindernisse, also keine Kollisionen mit bereits bestehenden identischen oder ähnlichen Marken. Eine einfache Identitätsrecherche kann oft kostenfrei in den Datenbanken des DPMA (DPMAregister), EUIPO (TMview) oder der WIPO (Global Brand Database) durchgeführt werden. Für eine professionelle, umfassende Ähnlichkeitsrecherche, die auch Wort-/Bildmarken und geschäftliche Bezeichnungen umfasst, sind jedoch spezialisierte Dienste oder Anwälte erforderlich. Die Kosten für eine solche Recherche können in Deutschland zwischen 300 und 1500 EUR liegen, EU-weite Recherchen sind entsprechend teurer und können mehrere Tausend Euro betragen.

  1. Widerspruchs- und Löschungsverfahren

Auch nach erfolgreicher Eintragung ist eine Marke nicht dauerhaft vor Anfechtungen sicher. Inhaber älterer Rechte können innerhalb einer dreimonatigen Frist nach Veröffentlichung der Eintragung Widerspruch einlegen. Die Widerspruchsgebühr beim DPMA beträgt 120 EUR. Bei Erfolg des Widerspruchs wird die Marke ganz oder teilweise gelöscht, und die Anmeldegebühren werden nicht erstattet. Selbst nach Ablauf der Widerspruchsfrist können Löschungsanträge oder -klagen aufgrund älterer Rechte oder wegen Nichtbenutzung der Marke gestellt werden. Löschungsverfahren wegen Verfalls (Nichtbenutzung) sind gebührenpflichtig und kosten beim DPMA 100 EUR. Die gerichtlichen Kosten bei Klagen sind deutlich höher als im Widerspruchsverfahren.

  1. Benutzungszwang und Verfallsrisiko

Eine Marke muss nach Ablauf einer fünfjährigen Schonfrist im Geschäftsverkehr ernsthaft für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen genutzt werden, um ihren Schutz zu erhalten. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, kann die Marke auf Antrag eines Dritten wegen Nichtbenutzung (Verfall) gelöscht werden. Dies ist insbesondere relevant, wenn ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu breit gefasst oder zu viele Klassen vorsorglich angemeldet wurden, ohne eine tatsächliche Nutzungsabsicht. Solche „überfüllten“ Verzeichnisse erhöhen nicht nur die Kosten, sondern auch das Risiko von Widersprüchen und Löschungsverfahren.

  1. Betrügerische Zahlungsaufforderungen

Markenanmelder erhalten nach der Eintragung ihrer Marke häufig unseriöse Zahlungsaufforderungen, die den Anschein amtlicher Gebührenbescheide erwecken, aber von privaten Unternehmen stammen. Es ist entscheidend, diese zu ignorieren und nur auf direkte Post des DPMA oder EUIPO zu reagieren.

III. Strategische Implikationen der Kostenplanung

Die aufgeführten Kostenpositionen verdeutlichen, dass die Markenanmeldung eine strategische Investition darstellt. Die Wahl der Markenform (z.B. Wortmarke gegenüber Wort-/Bildmarke) kann den Schutzumfang und damit das Risiko von Konflikten beeinflussen. Eine Wortmarke schützt einen Begriff universeller, während eine Wort-/Bildmarke nur in ihrer spezifischen grafischen Gestaltung geschützt ist.

Eine frühzeitige, professionelle Beratung ist daher nicht nur eine Ausgabe, sondern eine präventive Maßnahme zur Vermeidung wesentlich höherer Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten, Reputationsschäden oder die Notwendigkeit einer Neuanmeldung entstehen könnten. Die Investition in eine sorgfältige Vorbereitung – von der Markenrecherche bis zur präzisen Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses – bildet das Fundament für einen effektiven und dauerhaften Markenschutz, der das Unternehmen nachhaltig stärkt. Die Möglichkeit, für KMU europäische Förderfonds in Anspruch zu nehmen, kann zudem eine finanzielle Entlastung bei den Anmeldegebühren bieten.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Kosten der Markenanmeldung sind eine unvermeidliche, aber sinnvolle Investition in die Zukunft eines Unternehmens. Eine strategische und fachkundig begleitete Anmeldung minimiert Risiken und sichert den Wert eines Ihrer wichtigsten immateriellen Vermögenswerte.

Hinweis

Mit den Informationen zur Markenanmeldungen wollen wir ihnen den Einstieg in dieses Thema erleichtern. Dies ersetzt nicht die fundierte Rechtsberatung durch einen Anwalt mit Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz. Als Recherchedienstleister dürfen wir keine Rechtsberatung leisten.

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