Nicht alle Pflichtangaben zu Unternehmen finden sich auf einer Firmenwebseite

Große Unternehmen insbesondere die an den Börsen gehandelten bzw. notierten Unternehmen müssen im Rahmen der Investor Relations mit Online-Medien anders umgehen und Internet-Präsenzen weitaus kommunikativer einsetzen. Selbst negative Meldungen müssen als „Gewinnwarnung“ oder „Adhoc“ Meldungen raus. Andernfalls riskieren diese Unternehmen rechtliche aber insbesondere schwere Probleme mit den Investoren.

Kleine und mittelständische Unternehmen gehen mit einer Online-Präsenz jedoch in der komplett anders um. Hier ist die Webseite der „Firmenprospekt“ mit der kompletten positiven Welt.

Bequemlichkeiten führen zu einem Informationsdefizit

Viele Anwender gehen immer davon aus, dass die Firmen-Webseite eine tief greifende Informationsquelle über das jeweilige Unternehmen darstellt. In erster Linie ist die Webpräsenz eines Unternehmens immer die werbliche Darstellung der Firma mit natürlich in erster Linie positiven Meldungen.

Auch vor dem Zeitalter von Webpages wird kaum ein Unternehmen eine Broschüre oder Flyer erstellt haben in dem auf beispielsweise auf die Probleme einer aktuellen Markeneintragung hingewiesen wurde.


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Will oder besser muß man sich über ein Unternehmen informieren so gehört ein wenig mehr dazu, als die Webseite anzuschauen und dann bestens informiert zu sein. Viele Unternehmen müssen nämlich damit leben, dass Daten und Fakten als „Pflichtveröffentlichungen“ hinterlegt werden. Die Kunst besteht lediglich darin diese Datenbestände zu sichten und auszuwerten.

Gesellschafter Angaben und Anteile einer GmbH

Würde es die Impressum-Pflicht nicht geben, so würden es viele Unternehmen es bei einer Adresse belassen. Selbst die Handelsregister-Nummer (HRA, HRB) würden sicherlich nur von einem kleinen Teil veröffentlicht werden. Zur Pflichtkür gehört die Angabe des eingetragenen Geschäftsführers oder der Geschäftsführer. Die Prokuristen sind dort nicht zu hinterlegen. Das gleiche gilt für den im Register hinterlegten Geschäftszweck. Auch das Stammkapital muß nicht veröfentlicht werden. Gerade bei einer UG können die Kapitalangaben sehr interessant sein. Wie aktuell die Angaben im Impressum sind ist dort ebenfalls nicht zu hinterlegen (Datum der letzten Änderung).

Wer bei einer Einsicht auf das Impressum setzt läuft schnell Gefahr auf „Altdaten“ zu setzen. Viele Unternehmen „vergessen“ recht gerne das Impressum anzupassen. Dies steht zumeist als letztes auf der To-Do Liste, wenn es in Unternehmen

Firmenauskunft

Eine Firmenauskunft bündelt Informationen aus den Registern und anderen Quellen liefert ein Firmenprofil mit zahlreichen Informationen. Eine Bonitätsangabe gibt Informationen über die Situation des Unternehmens aus wirtschaftlicher Sicht. Diese Sichtweise aus externer Quelle ist wichtig für die Beurteilung eines neuen Geschäftspartners, Kunden oder Lieferanten.

Mitteilung über die neu veröffentlichte Bilanz

Wir erleben es immer wieder: Der Bedarf an detaillierten Finanzzahlen zu Unternehmen ist groß, jedoch selbst möchte kein Unternehmen die eigenen Daten preis geben. So hat es auch bis zur letzten Minute gedauert bis in Deutschland die Unternehmen die Bilanzdaten per Einreichung an den Bundesanzeiger Verlag offen legen mussten. Andere Länder wie die Niederlande, Großbritannien oder Österreich waren hier entschieden weiter.

Die Einreichung der Bilanz beim Bundesanzeiger bedeutet noch lange nicht, dass Unternehmen diese Veröffentlichung auf der eigenen Webseite bekannt machen. Kaum ein Unternehmen verweist zur Datenbank mit dem Hinweis: Schauen Sie doch mal nach unseren Bilanzzahlen. Hier nochmals der Hinweis, falls der Anfang nicht gelesen wurde: Wir sprechen über die kleinen und mittelständischen Unternehmen und nicht über Großkonzerne und AG´s die im DAX gelistet sind.

Bilanz-Monitoring

Im Rahmen einer Markt- oder Wettbewerbsbeobachtung werden Player laufend gescannt und neue Bilanzmeldungen frühzeitig erkannt. Ein Monitoring teilt neue Bilanzmeldungen umgehend per E-Mail mit.

 

Probleme und eine eklatante wirtschaftliche Schieflage

„Guten Tag – wir haben heute einen Antrag auf Insolvenz eingereicht“ Schauen Sie sich einmal die Websites von Unternehmen in einem laufenden Insolvenzverfahren an. Entweder ist die Seite ohnehin offline oder läuft ohne Hinweis weiter. Erst dann, wenn es in der Öffentlichkeit bekannt wird, werden unter „Aktuell oder News“ Informationen gemeldet. Die Veröffentlichung auf der Webseite wäre wichtig für den Markt, aber für das Unternehmen je nach Kundenstruktur und Produkt der Todesstoss.

 

Insolvenz-Monitoring
Um sich zu schützen schalten viele Unternehmen ein Kunden- oder Lieferanten-Monitoring. Auf diese Weise werden Meldungen zu einem Insolvenzverfahren frühzeitig erkannt und Maßnahmen ergriffen werden.

Eine neue Markenanmeldung gut ein Jahr vor der Fachmesse oder dem Produkt-Launch

Markenanmeldungen werden bei den Markenämtern nach Anmeldung offen gelegt. Bei Patenten gehen alle Einreichungen in Deutschland nach 18 Monaten in die Veröffentlichung. Da ein Anmeldeverfahren für eine Marke eine gewisse Zeit benötigt (3-6 Monate in der Regel) müssen neue Namen frühzeitig angemeldet werden. Will ein Unternehmen im kommenden Jahr mit einem spannenden Produkt auf einer Messe glänzen, so ist die frühzeitige Entwicklung des Namens und auch die Anmeldung als Marke zwingend notwendig. Diese Anmeldung wird beim Amt offen gelegt und kann per Datenbank-Recherche ausfindig gemacht werden.


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Markeninhaber-Monitoring

Ein Inhaber Monitoring meldet auf Personen oder Unternehmen neu eingereichte Markenanmeldungen. Auf diese Weise können Marktaktivitäten von Wettbewerbern frühzeitig erkannt werden.

Probleme bei der Markenanmeldung – da es einen Widerspruch zum tollen neuen Namen gibt

Die neue Markenanmeldung wird für ein Unternehmen zum „namentlichen Rohrkrepierer“. Es gibt einen Widerspruch durch einen anderen Markeninhaber. Die Markenämter tragen dies ein und beim Harmonisierungsamt wird der komplette Schriftwechsel der Parteien mit dem Amt offen gelegt. Gläserner und transparenter geht aus kaum. Auf der Webseite wird das Unternehmen kaum über einen Namensflop selbst berichten.

Rechtsstandsabfrage zu Marken

Für Marken in Ländern deren Ämter die Eintragungen nicht offen im Web zugänglich machen kann über professionelle Datenbanken der Rechtsstand geprüft werden. Je nach Land sind auch weitere Daten zum Verfahrensstand enthalten.

Dünnes Eis – die Unternehmens-Webseite

Die Webseite eines Unternehmens ist „nice to have“ bietet aber kaum den Einblick den so mancher wünscht. Die 3-Punkte Liste ist nur ein kleiner Teil von Informationseinheiten den externe Datenbanken zu Unternehmen liefern können. Die Webseite eines Unternehmens kann in manchen Punkten dabei ergänzend wirken.

Make or Buy – wie gestalten Sie Ihr Informations-Management?

Entscheiden Sie selbst, ob Sie Recherchen in externen Quellen eigenständig durchführen. Neben freien Quellen sind einige Informationen nur über kostenpflichtige Datenbanken beziehbar. Hier muss zur Nutzung in der Regel ein Vertrag abgeschlossen werden. Auch die Abfrage der Datenbanken und Kenntnis um die Inhalte will gelernt sein.

Gerne beraten wir Sie beim Einsatz und den Möglichkeiten professioneller Datenbanken für die Informationsgewinnung. Setzen Sie sich einfach mit uns in Kontakt.

 

Michael Klems ist Experte für die Recherche in professionellen Datenbanken und effiziente Suchstrategien in Online-Quellen. Seit 1991 ist der erfahrene Online-Profi für namhafte Entscheider und Top-Unternehmen in der Informationsbeschaffung tätig. Mit der Seminarreihe „Effiziente Internet-Recherche“ ist der gebürtige Kölner gefragter Referent für Seminare und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen. Michael Klems ist der Kopf hinter dem Online-Dienst infobroker.de.
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