Der Apfel im Gras – wie Apple das Apfelkind entdeckte

Viele Anwender fragen immer wieder, wie Apple auf das Apfelkind und dessen Marke in Form des Kinderkopfes aufmerksam geworden ist. Das hier kein Zufall am Werk ist zeigt die tägliche Markenpraxis von Unternehmen die Markenrechte über eine Markenüberwachung schützen lassen.

Kein Hexenwerk – die Markenüberwachung
Über die deutsche Vertretung (gemeint ist die die Anwaltskanzlei) oder der zentral zuständigen Rechtsvertretung bzw. Rechtsabteilung hat Apple zu den einzelnen Wort und Bildmarken mit hoher Wahrscheinlickeit weltweit Überwachungen laufen. Bei den Begriffen „Apple“, „iphone usw.  ist sicherlich noch einigermaßen verständlich wie ein Überwachungsalgorithmus arbeiten kann. Hier sucht das System nach allen Ähnlichkeiten rund um den Begriff Apple, Bestandteilen, Phonetik und Übersetzungen.
Bei Bildbestandteilen bekommt das Überwachunssystem etwas Hilfe von den Markeneintragungen und entsprechenden Codierungen innerhalb der Markenmeldungen.

Was heisst das nun genau?

So geht´s – jeden Tag Bilder anschauen und alles was nach Apfel aussieht

Jeden Tag sitzen hunderte Studenten vor den Markenveröffentlichungen und schauen sich die Marken an. Nein, ess geht schon deutlich effizienter. Eine Markenüberwachung wird bei Bildmarken über die sogenannte Wiener Klassifikation geschaltet.

Die Nizzaer Klassifikation ist sicherlich vielen Markeninhabern ein Begriff. Hier werden die Marken entsprechenden Klassen und Diensten und Waren zugeordnet. Diese werden bei der Anmeldung vom Markeninhaber festgelegt und müssen beim Amt bezahlt werden. Je nach Dienst oder Waren kann es korrigierende Maßnahmen seitens des Amtes geben. Zum guten Schluss ist die Marke dann in den überwiegend als Markenklassen bekannten Klassen gemäss Nizzaer Klassifikation eingetragen. Im Falle der deutsche Wort/Bildmarke des Apfelkind sind dies die Klassen 16, 18, 21, 24, 25, 27, 28, 29, 30, 32, 35, 42, 43.

Schaut man sich die Eintragung der Marke beim DPMA an, so fällt die Wiener Klassifikation eine Zeile unter den Nizza Klassen auf:

apfelkind-klassen-ueberwachung

Die Bildklassen der Marke Apfelkind: 02.05.01, 05.07.13, 05.07.23, 27.05.01

Nehmen wir nun die einzelnen Klassen einmal genauer auseinander:

02.05.01 = Kategorie 2 / Menschen / 2.5 Kinder

Dabei besteht die Wiener-Klassifikation aus folgenden Bestandteilen:

  • Kategorie
  • Abschnitt
  • Haupt-Unterabschnitt und Hilfs-Unterabschnitt

05.07.13 = Kategorie 5. Pflanzen

5.7.23 Eine Frucht

27.5.1 Buchstaben in besonderer Schrift

Eine gut aufgebaute Markenüberwachung nimmt neben anderen Paramtern die Wiener Klassifikation für Bildbestandteile zu Hilfe. Mit Hilfe dieser Kategorisierung fallen vergleichbare Bildmarken die Früchte sind direkt automatisch auf und das System meldet diese. Im Falle der Dachmarke Apple wird auf jeden Fall parallel eine Wortmarkenüberwachung geschaltet.

Der Lauf der Dinge – Widerspruchsverfahren

So hat Apple automatisch die Meldung aus dem Überwachungssystem bekommen und dann beurteilt, ob die Marke gegen die bestehende Rechte verstösst. Das Thema Ähnlichkeit und Verwechselungsgefahr ist Aufgabe der Kanzlei gewesen. Die letzte Entscheidung fällt in der Regel zmeist der Mandant.

So hat das Apfelkind einen Widerspruch in der Frist erhalten. Eigentlich ein ganz normaler Vorgang. Kommt täglich im Markenrecht vor und jeder Anmelder sollte davon wissen. Aufgrund der Medienbekanntheit und der Ähnlichkeit zu „David gegen Goliath“ ist die Geschichte schnell in den Medien.

So etwas können nur die großen Firmen?

Nein – wir haben in den letzen Wochen recht viel über die Markenüberwachung (Reihe in 5 Teilen zur Markenüberwachung) geschrieben. Eine Markenüberwachung ist kein Hexenwerk und schon garnicht eine Sache für den großen Geldbeutel.

Zum Einlesen listen wir einmal einige Beiträge zur Markenüberwachung aus dem Blog.

Markenüberwachung – nur eine Sache der Konzerne 

Kollision in Klasse 43

Podcast – Apple vs. Apfelkind

Hörtipp – infobroker.de Podcast zum Thema „Apfelkind“

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Weitere Informationen

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Warum Sie Ihre Marken überwachen lassen sollten – Teil 1

Marke erfolgreich eingetragen – der sinnvolle nächste Schritt – strategische Markenüberwachung

 

Die Markenüberwachung gehört im Markenrecht und Markenschutz immer noch größtenteils zum Unbekannten Wesen. Zwar empfehlen viele Anwälte nach erfolgreicher Eintragung einer Marke die Überwachung. Jedoch geht diesen Schritt nur ein geringer Teil der Markeninhaber. Wir von infobroker.de schätzen die Quote auf knapp 30%. Damit sind viele Marken trotz bestehender Markenrechte ohne einen aktiven Schutzschirm im Markt. In verschiedenen Fällen sorgt Kommissar Zufall für das Erkennen verletztender anderer Marken. Hier ist jedoch zumeist schon sehr spät und rechtliche Schritte sind teuer und zeitaufwendig.

 

Wir erklären die Markenüberwachung in einer fünfteiligen Reihe

Mit einer kleinen Reihe wollen wir das Thema Markenüberwachung und den Sinn eines bestehendes Schutzes zu einer Marke besprechen. Die Basis bildet das E-Book „Markenüberwachung – Marken schützen – Rechte stärken“ das kostenfrei per Download über uns bezogen werden kann.

 

Markenschutz ist doch da – warum jetzt noch eine Markenüberwachung?

Eine Marke sollte geschützt werden darüber sollte eigentlich Klarheit bestehen. Nachdenkenswert jedoch das Verhalten zahlreicher Markeninhaber. Der Markenschutz wurde erzielt und danach wird das Engagement zum Schutz der Marke eingestellt. Nur die Markenurkunde „stolz wie Oskar“ im Büro hängen zu haben kann doch nicht alles sein? Teilweise aus Unwissenheit über die rechtlichen Möglichkeiten und Stärke werden die Potenziale der eigenen Markenrechte im Markt nicht genutzt.

 

 

Was ist eigentlich die Marke die erworben wurde?

Mit einer Marke erwerben Sie als Markeninhaber das Recht den Begriff (Wortmarke) oder jeweilige Abbildungen / Logos (Wort-/Bildmarke) im Markt in den festgelegten Warenbereichen uneingeschränkt zu verwenden. Andere Marktteilnehmer dürfen dies nur mit Ihrer Genehmigung. Alles andere stellt bei identischer Benutzung einen Verstoß gegen geltendes Markenrecht dar.

 

Schützen Sie Ihre Alleinstellung im Markt

Mit dem Markenrecht erhalten Sie ein Marktmonopol auf eine Zeitdauer von 10 Jahren (danach wiederum um 10 Jahre verlängerbar). Der Aufbau einer Marke benötigt Mittel für das Marketing um diese im Markt bekannt zu machen und zu festigen. Eigentlich logisch dass dieser Aufwand nicht kampflos Nachahmern oder Kopisten überlassen werden kann.

 

Der Markt kennt Ihre Marke – da haben Andere nichts verloren

Mit einer Marke identifizieren Kunden und der Markt die jeweiligen Produkte und Eigenschaften eines Unternehmens. Zahlreiche Beispiele im Markt verdeutlichen, das Hersteller ohne Markenprodukte nicht existieren könnten. Insbesondere Konsumenten identifizieren Produkte über eine Marke.

 

 

Bewahren Sie den Wert Ihrer Marke

Eine Markenüberwachung ist daher zwingend notwendig, um eingesetztes Kapital und auch die installierte Marke zu schützen. Durch parallele Eintragungen seitens unbedarfter Anmelder, aber auch des Wettbewerbs kann die Stärke einer Marke erheblich geschwächt werden. Auf längere Sicht verliert damit das Unternehmen an virtuellem Wert und die Kraft der Marke im Markt nimmt ebenfalls ab. Zur Sicherung der bisherigen Marktdurchdringung wären enorme Marketingaufwendungen (Werbung) notwendig.

 

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Mehr Informationen

Diesen Effekt gilt es durch eine Markenüberwachung erst gar nicht entstehen zu lassen.

 

Auf den Punkt gebracht – wie überwachen Sie Ihre Marke?

Bringen wir alle Aspekte in einem Satz nochmals auf den Punkt: „Es kann nicht richtig sein, dass jemand den gleichen Begriff als Marke anmeldet und dann auch noch einsetzt“. Die Frage an Sie: Wie wollen Sie sich ohne eine dauerhafte Markenüberwachung vor einer solchen „identischen Markeneintragung“, die noch den einfachsten Fall darstellt schützen? Sobald die gegenerische Marke eingetragen ist wird es schwierig diese Marke aus dem Feld zu räumen. Schwierig bedeutet in diesem Falle: Ein solcher Schritt kostet Geld, Sie können verlieren und alles dauert eine recht lange Zeit. Markenrechtliche Streitigkeiten können schnell 2-3 Jahre in Anspruch nehmen.

 

Markenüberwachung

Eine Markenüberwachung meldet automatisiert, sobald identische oder ähnliche Marken in die relevanten Markenregister eingetragen werden. Erkannte Kollisionen mit störenden Marken können frühzeitig im Widerspruchsverfahren per Rechtsmittel angegangen werden. Die Kosten sind deutlich geringer als zu einem späteren Zeitpunkt, wenn gegnerische Marken bereits eingetragen sind.

 

Die kleine Reihe „Markenüberwachung“

Innerhalb der Reihe erscheinen folgende Beiträge

Teil 1 – Warum Sie Ihre Marke überwachen sollten.

Teil 2 – Was eine Markenüberwachung leistet.

Teil 3 – Wie Sie mit einer Markenüberwachung Kosten sparen und die Marke stärken.

Teil 4 – Was Sie bei der Beauftragung eines Dienstleisters beachten sollten.

Teil 5 – Populäre Irrtümer zur Markenüberwachung und wie Sie schnell zu einer Überwachung kommen

 

Sie haben bislang noch nichts von einer Markenüberwachung gehört? Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Thema? Nutzen Sie den E-Mail Kontakt oder die Kommentarfunktion am Ende des Beitrages.

 

 

Michael Klems ist Experte für die Recherche in professionellen Datenbanken und effiziente Suchstrategien in Online-Quellen. Seit 1991 ist der erfahrene Online-Profi für namhafte Entscheider und Top-Unternehmen in der Informationsbeschaffung tätig. Mit der Seminarreihe „Effiziente Internet-Recherche“ ist der gebürtige Kölner gefragter Referent für Seminare und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen. Michael Klems ist der Kopf hinter dem Online-Dienst infobroker.de.
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Leistungsschau – Den passenden Markenanwalt finden – Podcast Beitrag

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In den letzten beiden Ausgaben des infobroker.de Podcast berichteten wir über die Auswahlkriterien von Dienstleistern der Recherche allgemein, und bei Markenrecherchen. In der heutigen Ausgabe besprechen wir die Auswahlkriterien eines passenden Markenanwalts, der nach erfolgreicher Recherche die Umsetzung einer Markenanmeldung vorzunehmen hat.

Wer gedacht hätte die Auswahl eines passenden Anwalts für eine Markenanmeldung wäre einfach, der wird schnell im Internet eines besseren belehrt.  Auch in diesem Dienstleistungsseckment wird mit günstigen Preisen, aber auch schwer zu verstehenden Leistungskombinationen geworben. Hier gilt, wie bereits in den vorangegangen Beiträgen besprochen, dass Vergleiche sich einerseits im Preis, aber auch in der Leistung lohnen. Gerade bei einer Markenanmeldung ist eine fundierte Beratung sehr wichtig. Hier sollte im ersten Schritt darauf geachtet werden, ob der Anwalt als Fachanwalt für das Markenrecht tätig ist. Je mehr Erfahrung der Rechtsberater in diesem Segment aufweisen kann, um so besser für die Mandanten. Spezialisierte Juristen im Markenrecht sind klar im Vorteil bei einer rechtlichen Auseinandersetzung, ganz im Gegensatz zu einem Anwalt mit einem zu weiten Spektrum. Werten Sie hierzu das Angebot auf der Webseite des Anwalts genau aus.

Ein wesentlicher Faktor bei der Auswahl des passenden Anwalts ist sicherlich der Preis für die Beratung und Markenanmeldung. Auch hier steckt die Tücke bei vielen Angeboten im Detail.

Man glaubt es kaum! Auch Anwälte werben mit günstigen Preisen! Aber auch hier gibt es das eine oder andere Sternchen in den Leistungsangaben, wie man es eigentlich nur beim Billigflieger oder dem Handyvertrag kennt.

Denn auch der Anwalt ist Kaufmann und wirbt für seine Dienste. Für den Mandanten gilt auch hier, Preise und vor allem die Leistungen vergleichen!

Der erste Knackpunkt bei vielen Angeboten ist das Herausrechnen der Amtsgebühren aus dem Preis. Hier ist bei vielen Angeboten das berühmte Sternchen zu finden. Gerne wird dies für die zusätzlichen Amtsgebühren eingesetzt. Die Amtsgebühren für eine deutsche Markenanmeldung inklusive drei Klassen betragen derzeit 300 Euro. Aus einer Anmeldung für 99 Euro wird Plus 300 Euro eine Anmeldung für 399 Euro. Sicherlich hören sich hier 99 Euro weitaus besser an.

Ebenfalls wichtig und auch bei Juristen mit einem Internet-Angebot eine Kontrolle wert.
Verstehen sich die Preisangaben für die Beratung netto oder kommt etwa noch die Mehrwertsteuer hinzu?

Wichtig: Die Preise beziehen sich nur auf die Leistung der Markenanmeldung. Richtig kniffelig, wird es dann, wenn der Anwalt noch im Preis gekoppelt die vorab notwendige Recherche anbietet. Hier wird beispielsweise gerne mit der preiswerten identischen Recherche nebst Anmeldung geworben. Bei der Anmeldung fehlt dann zumeist die Amtsgebühr. Der Preis wirkt dann beim ersten Hinsehen sehr günstig.

Für die Preisbeurteilung des Anwalts gilt daher die goldene Regel: Was kostet mich, die Anmeldung zum Schluss inklusive aller Kosten. Diese Antwort sollte der Dienstleister Ihnen geben.

Neben dem Preis ist die enthaltene Leistung und die einzelnen Komponenten enorm wichtig. Hier unterscheiden sich viele Angebote im Internet erheblich.

Es liest sich einfach: Der Preis umfasst unter anderem die Anmeldung und die Erstellung eines Waren und Dienstleistungsverzeichnis. Ganz so einfach gestaltet sich der Ablauf bei einer Markenanmeldung je nach Fall – jedoch nicht. Beginnend bei der Anmeldung, erstellt der Anwalt mit den Angaben des Mandanten ein passendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für die Marke. Das Augenmerk sollte hier auf passend liegen. Ein fachlich versierter Anwalt wird nur die Waren und Dienste anmelden, die der Mandant auch betreibt oder betreiben wird. Denn ein zu breites Dienstespektrum birgt die Gefahr der Streichung bei einem Widerspruch, oder nach 5 Jahren drohen Löschung durch nicht ausreichende Benutzung. Es steht zu befürchten, dass so manches sehr preiswerte Angebot hier Waren- und Dienstebeschreibungen aus Textbausteinen verwendet. Dies geht zwar schnell und mag auch ökonomisch sein, jedoch hilft dies dem Markenanmelder wenig.

Bei äußerst günstigen Angeboten einer Markenanmeldung steht zu befürchten, dass entweder eine Leistungskomponente nicht enthalten ist oder nicht in der notwendigen Intensität durchgeführt wird. Bleiben wir realistisch: Rein wirtschaftlich kann sich ein Anwalt längst nicht so lange für 99 Euro um eine Anmeldung kümmern, wie es bei manchem Falle vielleicht notwendig wäre.

In der Kalkulation können zudem wesentliche Bestandteile im Anmeldeverfahren fehlen, die dem Mandanten als Zusatzleistungen in Rechnung gestellt werden. Empfehlenswert ist auf jeden Fall abzu klären, ob die Leistung auch die Behandlung einer Beanstandung seitns des Amtes umfasst und ob Zusatzkosten bei Erwiderung eines Widerspruches entstehen.

Der Anwalt wird Ihr Dienstleister in vielen Fragen rund um die Marke. Nehmen Sie sich daher die Zeit für ein Kennenlernen und ein ausführliches Gespräch.

Äußerst sinnvoll ist ein Gespräch mit dem Anwalt über Ihr Vorhaben. Nehmen Sie hier persönlich Kontakt mit dem Anwalt auf. Hier wird schnell deutlich, ob der Anwalt gut erreichbar ist und wie er sich dem Thema widmet. Ein guter Berater wird Ihnen kostenfrei Rede und Antwort zu seiner Leistung stehen. Zudem wird er aufzeigen, welche Anmeldestrategie für Ihre Marke die richtige ist. Prüfen Sie, ob er sich ausreichend Zeit für Sie nimmt.

Zusammen mit allen anderen Faktoren, wie dem Preis und der Leistung ergibt sich ein Gesamtbild zur optimalen Auswahl des passenden Anwalts für Ihre Markenstrategie.

Sie hörten: Leistungsschau – Den passenden Markenanwalt finden

Eine Sendung des infobroker.de Podcast vom 22.März 2009.
Redaktion: Datenbank Informationsdienst Michael Klems, Bergisch Gladbach

Länge: 07:18 Minuten

[audio:http://www.infobroker.de/podcast/audio/infobroker-podcast-22-03-2009.mp3]

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