Aktuell beginnt der Fall „Apfelkind“ in den sozialen Netzwerken die Runde zu machen. Hintergrund ist der Widerspruch der Apple Inc. gegen ein Bonner Cafe mit der Wort/Bildmarke (Apfelkind). Der aktuelle Fall zeigt recht eindeutig, dass gerade die Großunternehmen und starke Marken eine weitreichende Überwachungs- und Widerspruchshaltung einsetzen. Im Markenrecht ein vollkommen normaler Vorgang um die Kennzeichnungskraft der Marke (in diesem Falle Apple und des Apfel Logos) zu erhalten.   Wer in diesem Falle gedacht hätte, dass es innerhalb der Marken keine Überschneidung gibt, wird nach einer Recherche schnell eines Besseren belehrt. Apple hält eine deutsche Wort/Bildmarke „THE APPLE CAFE“ für den Betrieb von Cafes/Restaurants:

 

Innerhalb der Warenbeschreibung tritt die Wort/Bildmarke „Apfelkind“ mit den nachfolgenden Waren/Diensten auf:

„Verpflegung von Gästen und andere Dienstleistungen eines Restaurants und Cafés soweit in Klasse 43 enthalten; Verpflegung von Gästen in Cafeteria; Catering; Verpflegung von Gästen in Restaurants; Zubereitung und Bereitstellung von Speisen zum Mitnehmen“.

 

 

 

Hier kann es je nach Auslegung des Patentgerichts für das Apfelkind eng werden. Auf der Seite Apples wird sicherlich der „Franchise-Ansatz“ des Bonner Cafes mit in die Betrachtung einbezogen worden sein. Noch ist das Apfelkind ein Bonner Cafe. Was passiert, wenn das Apfelkind bundesweit seine Cafes öffnet und damit das Apple Logo verwässert? Es macht losgelöst von allen Emotionen Sinn sich die Betrachungsansätze der Markenvertreter genauer anzusehen.

 

David & Golitah – das Netz mag die Kleinen

Die Geschichte des Netzes oder vielmehr die Sympathie der Networker mit den Kleinen hat immer wieder gezeigt, dass alleine Rechtsgrundsätze noch lange kein Vorteil sein müssen. Erinnert man sich an den Fall Jack Wolfskin, so war das Markenrecht klar auf der Seite des Outdoor Herstellers. Gebracht hat es jedoch wenig. Übrig blieb ein temporärer Kommunikations- und Marketing-Schaden.

Wie geht es weiter

Apple hat Widerspruch gegen die Marke Apfelkind eingelegt. Der Vorgang wird nun mit Hilfe durch Anwälte und Rechtsberatung vor dem Patentamt und Patentgericht verhandelt. Ein Jahr zieht bei diesen Auseinandersetzungen schnell in´s Land. Für das Apfelkind ein Wagnis, da nicht kalkulierbar ist, ob die Auseinandersetzung gewonnen wird. Bei einer Niederlage müssten die Geschäftstätigkeiten in der zu streichenden Waren/Dienstebeschreibung unter einem neuen Namen fortgeführt werden.
Wir werden das Thema über den Blog weiter beobachten.

Nachtrag (Samstag, 22.10.2011 / 09:46):

Im Laufe des Wochenendes wird es einen weiteren Blogbeitrag zum Thema geben. Es ergeben sich nach ersten Recherchen weitere Marken im „Gastronomiebereich“ unter der Kennzeichnung „Apple“, die jedoch ohne Widerspruch eingetragen wurden. Hier ist unter Umständen der aktuell Fall „Apfelkind vs. Apple“ Zündstoff für die anderen Markeninhaber. Weitere folgt.

 

 

Weiterführende Links zu Marke und Markenrecherche:

Markenrecherche Dienste

Markenüberwachung

 

 

[randomtext category=“Klems-Autorenbox“]