Der Fall Apfelkind vs Apple – Kollision in Klasse 43 – Markenüberwachung – Praxisfall


Aktuell beginnt der Fall “Apfelkind” in den sozialen Netzwerken die Runde zu machen. Hintergrund ist der Widerspruch der Apple Inc. gegen ein Bonner Cafe mit der Wort/Bildmarke (Apfelkind). Der aktuelle Fall zeigt recht eindeutig, dass gerade die Großunternehmen und starke Marken eine weitreichende Überwachungs- und Widerspruchshaltung einsetzen. Im Markenrecht ein vollkommen normaler Vorgang um die Kennzeichnungskraft der Marke (in diesem Falle Apple und des Apfel Logos) zu erhalten.   Wer in diesem Falle gedacht hätte, dass es innerhalb der Marken keine Überschneidung gibt, wird nach einer Recherche schnell eines Besseren belehrt. Apple hält eine deutsche Wort/Bildmarke “THE APPLE CAFE” für den Betrieb von Cafes/Restaurants:

Outlook

Deutsche Wort/Bildmarke – The Apple Cafe  Register Nummer: 39611842

Innerhalb der Warenbeschreibung tritt die Wort/Bildmarke “Apfelkind” mit den nachfolgenden Waren/Diensten auf:

“Verpflegung von Gästen und andere Dienstleistungen eines Restaurants und Cafés soweit in Klasse 43 enthalten; Verpflegung von Gästen in Cafeteria; Catering; Verpflegung von Gästen in Restaurants; Zubereitung und Bereitstellung von Speisen zum Mitnehmen”.

Hier kann es je nach Auslegung des Patentgerichts für das Apfelkind eng werden. Auf der Seite Apples wird sicherlich der “Franchise-Ansatz” des Bonner Cafes mit in die Betrachtung einbezogen worden sein. Noch ist das Apfelkind ein Bonner Cafe. Was passiert, wenn das Apfelkind bundesweit seine Cafes öffnet und damit das Apple Logo verwässert? Es macht losgelöst von allen Emotionen Sinn sich die Betrachungsansätze der Markenvertreter genauer anzusehen.

David & Golitah – das Netz mag die Kleinen
Die Geschichte des Netzes oder vielmehr die Sympathie der Networker mit den Kleinen hat immer wieder gezeigt, dass alleine Rechtsgrundsätze noch lange kein Vorteil sein müssen. Erinnert man sich an den Fall Jack Wolfskin, so war das Markenrecht klar auf der Seite des Outdoor Herstellers. Gebracht hat es jedoch wenig. Übrig blieb ein temporärer Kommunikations- und Marketing-Schaden. 

Wie geht es weiter
Apple hat Widerspruch gegen die Marke Apfelkind eingelegt. Der Vorgang wird nun mit Hilfe durch Anwälte und Rechtsberatung vor dem Patentamt und Patentgericht verhandelt. Ein Jahr zieht bei diesen Auseinandersetzungen schnell in´s Land. Für das Apfelkind ein Wagnis, da nicht kalkulierbar ist, ob die Auseinandersetzung gewonnen wird. Bei einer Niederlage müssten die Geschäftstätigkeiten in der zu streichenden Waren/Dienstebeschreibung unter einem neuen Namen fortgeführt werden. 

Wir werden das Thema über den Blog weiter beobachten.

Posted via email from infobroker’s posterous

 

Nachtrag (Samstag, 22.10.2011 / 09:46):
Im Laufe des Wochenendes wird es einen weiteren Blogbeitrag zum Thema geben. Es ergeben sich nach ersten Recherchen weitere Marken im “Gastronomiebereich” unter der Kennzeichnung “Apple”, die jedoch ohne Widerspruch eingetragen wurden. Hier ist unter Umständen der aktuell Fall “Apfelkind vs. Apple” Zündstoff für die anderen Markeninhaber. Weitere folgt.

Über den Autor:
Michael Klems ist Betreiber von infobroker.de und Spezialist in der Recherche in Fachinformationsdatenbanken. Er referiert regelmässig in Seminaren und Vorträgen zum Thema Recherche in Datenbanken. Über infobroker.de bietet der Recherchedienst mehr als 3.000 Festpreisdienste.

Weiterführende Links zu Marke und Markenrecherche:

Markenrecherche Dienste

Markenüberwachung


  1. Marc B.Marc B.10-21-2011

    Die Marke “The Apple Cafe” ist aber von 1996/1997 und da sie seit weit über fünf Jahren nicht benutzt wurde, ist sie damit löschungsreif. Daraus kann man keinen wirksamen Schutz mehr ableiten.

  2. infoinfo10-22-2011

    Der Beleg, dass die Marke “The Apple Cafe” nicht benutzt worden ist, muss erst einmal geführt werden. Zudem ist die Marke 2006 verlängert worden. Ein eindeutiges Indiz, dass die Idee von Apple weiter verfolgt oder betrieben wird.

  3. HenningHenning10-23-2011

    Dass die Marke “The Apple Cafe” 2006 verlängert wurde, kann meiner Ansicht nach nicht als Indiz für irgendwie geartete Pläne seitens Apple gesehen werden. Apple ist ein weltweit operierender Konzern mit einem schon fast unvorstellbaren Barvermögen.
    In solchen Fällen wird in der Regel nach dem Prinzip “was man hat, das hat man” verfahren; selbst wenn man nichts mehr mit dieser Marke, der Lizenz oder dem Patent anfangen will oder kann.

  4. infoinfo10-23-2011

    Links und Meinungen sind nun via Storyfi als Timeline online:
    http://storify.com/infobroker/markenstreitigkeit-apfelkind-vs-apple

  5. MarcMarc11-05-2011

    > löschungsreif
    Sehe ich auch so. Allerdings ist der Anwalt “pauschal” aktiv. D.h. der sieht, dass sein Mandant dort eine Marke angemeldet hat und mahnt entsprechend ab. Dass die Marke aber gar nicht wirklich genutzt wird, ist diesem natürlich egal. Er kassiert ja schließlich, wenn der Gegner auf Grund einer Abmahnung zahlt ;)

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