Der Apfel im Gras – wie Apple das Apfelkind entdeckte

Viele Anwender fragen immer wieder, wie Apple auf das Apfelkind und dessen Marke in Form des Kinderkopfes aufmerksam geworden ist. Das hier kein Zufall am Werk ist zeigt die tägliche Markenpraxis von Unternehmen die Markenrechte über eine Markenüberwachung schützen lassen.

Kein Hexenwerk – die Markenüberwachung
Über die deutsche Vertretung (gemeint ist die die Anwaltskanzlei) oder der zentral zuständigen Rechtsvertretung bzw. Rechtsabteilung hat Apple zu den einzelnen Wort und Bildmarken mit hoher Wahrscheinlickeit weltweit Überwachungen laufen. Bei den Begriffen „Apple“, „iphone usw.  ist sicherlich noch einigermaßen verständlich wie ein Überwachungsalgorithmus arbeiten kann. Hier sucht das System nach allen Ähnlichkeiten rund um den Begriff Apple, Bestandteilen, Phonetik und Übersetzungen.
Bei Bildbestandteilen bekommt das Überwachunssystem etwas Hilfe von den Markeneintragungen und entsprechenden Codierungen innerhalb der Markenmeldungen.

Was heisst das nun genau?

So geht´s – jeden Tag Bilder anschauen und alles was nach Apfel aussieht

Jeden Tag sitzen hunderte Studenten vor den Markenveröffentlichungen und schauen sich die Marken an. Nein, ess geht schon deutlich effizienter. Eine Markenüberwachung wird bei Bildmarken über die sogenannte Wiener Klassifikation geschaltet.

Die Nizzaer Klassifikation ist sicherlich vielen Markeninhabern ein Begriff. Hier werden die Marken entsprechenden Klassen und Diensten und Waren zugeordnet. Diese werden bei der Anmeldung vom Markeninhaber festgelegt und müssen beim Amt bezahlt werden. Je nach Dienst oder Waren kann es korrigierende Maßnahmen seitens des Amtes geben. Zum guten Schluss ist die Marke dann in den überwiegend als Markenklassen bekannten Klassen gemäss Nizzaer Klassifikation eingetragen. Im Falle der deutsche Wort/Bildmarke des Apfelkind sind dies die Klassen 16, 18, 21, 24, 25, 27, 28, 29, 30, 32, 35, 42, 43.

Schaut man sich die Eintragung der Marke beim DPMA an, so fällt die Wiener Klassifikation eine Zeile unter den Nizza Klassen auf:

apfelkind-klassen-ueberwachung

Die Bildklassen der Marke Apfelkind: 02.05.01, 05.07.13, 05.07.23, 27.05.01

Nehmen wir nun die einzelnen Klassen einmal genauer auseinander:

02.05.01 = Kategorie 2 / Menschen / 2.5 Kinder

Dabei besteht die Wiener-Klassifikation aus folgenden Bestandteilen:

  • Kategorie
  • Abschnitt
  • Haupt-Unterabschnitt und Hilfs-Unterabschnitt

05.07.13 = Kategorie 5. Pflanzen

5.7.23 Eine Frucht

27.5.1 Buchstaben in besonderer Schrift

Eine gut aufgebaute Markenüberwachung nimmt neben anderen Paramtern die Wiener Klassifikation für Bildbestandteile zu Hilfe. Mit Hilfe dieser Kategorisierung fallen vergleichbare Bildmarken die Früchte sind direkt automatisch auf und das System meldet diese. Im Falle der Dachmarke Apple wird auf jeden Fall parallel eine Wortmarkenüberwachung geschaltet.

Der Lauf der Dinge – Widerspruchsverfahren

So hat Apple automatisch die Meldung aus dem Überwachungssystem bekommen und dann beurteilt, ob die Marke gegen die bestehende Rechte verstösst. Das Thema Ähnlichkeit und Verwechselungsgefahr ist Aufgabe der Kanzlei gewesen. Die letzte Entscheidung fällt in der Regel zmeist der Mandant.

So hat das Apfelkind einen Widerspruch in der Frist erhalten. Eigentlich ein ganz normaler Vorgang. Kommt täglich im Markenrecht vor und jeder Anmelder sollte davon wissen. Aufgrund der Medienbekanntheit und der Ähnlichkeit zu „David gegen Goliath“ ist die Geschichte schnell in den Medien.

So etwas können nur die großen Firmen?

Nein – wir haben in den letzen Wochen recht viel über die Markenüberwachung (Reihe in 5 Teilen zur Markenüberwachung) geschrieben. Eine Markenüberwachung ist kein Hexenwerk und schon garnicht eine Sache für den großen Geldbeutel.

Zum Einlesen listen wir einmal einige Beiträge zur Markenüberwachung aus dem Blog.

Markenüberwachung – nur eine Sache der Konzerne 

Kollision in Klasse 43

Podcast – Apple vs. Apfelkind

Hörtipp – infobroker.de Podcast zum Thema „Apfelkind“

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Weitere Informationen

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Beispiel Handelsregisterauszug bzw. Handelsregisterausdruck

Wie sieht ein Handelsregisterauszug eigentlich aus? Für viele Anwender ist ein Registerauszug ein wichtiges Dokument im Geschäftsverkehr. Das amtliche Dokument liefert die Basisdaten eines Unternehmens in verschiedenen Formaten. In diesem Beitrag zeigen wir an Hand von Mustern welche Informationen ein Registerausdruck enthält.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird von einem Handelsregisterauszug gesprochen. In der Amtssprache wird der Begriff „Handelsregisterausdruck“ verwendet. Dies passt mit Blick auf die modernen technischen Möglichkeiten des elektronischen Beziehens eines „Ausdrucks“ ganz gut.

Ausdruckformate eines Handelsregsterausdrucks

Beim Bezug eines Handelsregisterausdrucks sind zwei wesentliche Formate zu unterscheiden. Jedes der einzelnen Formate hat seinen spezifischen Anwendungsfall.

  • aktueller Handelsregisterauszug
  • chronologischer Handelsregisterauszug
  • historischer Handelsregisterauszug

und als Spezialfall der beglaubigte Handelsregisterausdruck. Bei diesem muß ebenfalls wieder zwischen den Formaten unterschieden werden.

 

[Tweet „So sieht ein Handelsregister Auszug aus #beispiel #register #deutschland“]

 

Aktueller Handelsregisterauszug
Innerhalb des „aktuellen Handelsregisterauszugs oder Handelsregisterausdrucks“ werden die aktuellen Daten und Eintragungen wiedergegeben. Ältere Einträgungen, wie Veränderungen oder Berichtigungen sind nicht aufgeführt.


Der aktuelle Handelsregisterausdruck ist für eine aktuelle Bestandsaufnahme über den Ist-Stand eines Unternehmens wichtig. Bei Eigenauskünften zu Kredit- oder Vertragsunterlagen macht dieser Auszug Sinn. Hier einige Fallbeispiele:

  • Unterlagen für einen Leasingvertrag
  • Unterlagen für die Bank
  • Zusatzunterlagen für Ausschreibungen oder Geschäftsbeziehungen

Chronologischer Handelsregisterauszug
Innerhalb des chronologischen Ausdrucks finden sich die Veränderungseintragungen innerhalb des Registers (Geschäftsführer Veränderung, Wechsel, Angaben zu Tätigkeit, Kapital u.a.).

Diese Form des Handelsregisterausdrucks eignet sich für folgende Fälle

  • Rechtsstreitigkeit – welche Ereignisse gab es in der Firma
  • Wann trat ein Geschäftsführer in das Unternehmen ein bzw. aus
  • Wann waren Personen zeichnungsberechtigt (GF, Prokura)
  • Wann gab es Sitzverlegungen?
  • Gab es Kapitalveränderungen?

Zusammenfassend: Ein chronologischer Handelsregisterausdruck eignet sich für einen Gesamtüberblick zu einem Unternehmen. Hier ist jedoch zu beachten, dass die elektronische Aktenführung bei den Ämtern seit ca. 2002 / 2003 / 2004 besteht. Frühere Einträge müssen über einen historischen Registerausdruck eingeholt werden.

[titled_box title=“Wichtig nicht alles steht in einem Registerauszug“ bgColor=“#162935″]
Eine Information aus dem Handelsregister kann zahlreiche Informationen über Handelspartner und Kunden liefern. Nicht alles steht jedoch in einem Handelsregister auszug. So sind Finanzzahlen und auch Gesellschafterangaben in einem Handelsregisterauszug nicht enthalten. Hilfreich kann in vielen Fällen ein Firmenprofil oder eine Firmenauskunft sein. Diese bündeln die Registerdaten und ergänzen weitere Informationen.

 

In einer Podcast Folge haben wir über die Inhalte eines Registerauszugs besprochen.

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Alternativer Download als MP3
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Historische Handelsregisterauszug

Hier handelt es sich um die alte Registerkarte die im Originalformat gescannt übermittelt wird. Zumeist sind dies die Eintragungen vor dem Einführen der elektronischen Akte bei den Amtsgerichten. Ein Beispiel können wir aus Datenschutzgründen nicht online zur Verfügung stellen.

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Mehr Informationen

Elektronische Handelsregister

Die Abfrage bei den Ämtern kann über elektronische Register durchgeführt werden. Hier ist ein Zugang beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Die Recherchemöglichkeiten bei den Amtsdatenbanken sind recht bescheiden. Nach Inhalten wie zum Beispiel der Fragestellung: „Wann war Person X/Y in einer anderen Firma Geschäftsführer?“ kann in diesen Datenbanken nicht recherchiert werden.

Weiterführende Links:

Registerauszug selber beschaffen?

Überdenken Sie, ob vielleicht einfacher und günstiger sein kann über einen Profi diese Daten beschaffen zu lassen. Im Zeitalter der SmartPhones ist mittlerweile die Order per iPhone, iPad oder Android SmartPhone möglich. Professionelle Rechercheure können zudem auch Unternehmen mittels von Teilinformationen (Firmenname nicht komplett bekannt) oder weiteren Inhalten ermitteln (es muß Person X/Y Geschäftsführer sein).

Ein Registerauszug kann für viele Geschäftsvorfälle hilfreich sein. Wofür setzen Sie Handelsregisterauszüge ein? Kennen Sie weitere Praxisbeispiele oder auch Negativbeispiele?

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