Markenüberwachung – nur eine Sache der Konzerne?

Eine Markenüberwachung wird in der Regel von Unternehmen mit einer Rechtsabteilung oder einem Markeninhaber mit anwaltlicher Betreuung eingesetzt. Wir wollen etwas Ursachenforschung betreiben, warum so viele Markeninhaber dennoch eine Markenüberwachung scheuen.

 

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Diskutieren Sie mit uns, ob die angesetzte Schätzung realistisch ist?

 

Nach Gesprächen mit Anwälten aus dem Bereich Markenrecht ist die Zahl dass 75% aller deutschen Marken nicht überwacht werden nicht zu hoch gegriffen. Aktuell läuft im Xing Forum “Markenrecht” noch unsere Nachfrage. Hier würden wir uns über Rückantworten und eine Diskussion freuen.

 

Es kommt darauf an…

Tatsächlich sollte man unterscheiden, wer der Anmelder bzw. Inhaber einer Marke ist und ob diese Anmeldung bzw. Eintragung durch einen Rechtsanwalt flankiert wurde. Bei Markeninhabern die mit einem Anwalt arbeiten oder einer Rechtsabteilung (Großunternehmen) arbeiten ist einfach das Element der Beratung enthalten und damit rein statistisch die Wahrscheinlichkeit einer Markenüberwachung gegeben.

 

Ein guter Anwalt wird seinen Mandanten darüber umfassend aufklären, was nach der erfolgreichen Markeneintragung passiert und wie man bei Verletzungen vorgehen sollte. Vergleichen wir es mit der Übergabe eines Neuwagen. Hier wird der Werkstattmeister oder Verkäufer noch einige Worte zu den Inspektions- und Wartungsintervallen verlieren.

 

Markeninhaber mit einer Do-It-Yourself Eintragung haben als primäres Ziel das Eintragen der Marke. Was zählt ist das ® oder (TM) auf der Produktverpackung oder Webseite. Alles andere und dazu gehören auch Folgen der Markenbenutzung sind nachrangig. Hier ist meist Kommissar Zufall der Faktor der den Begriff Markenüberwachung in´s Spiel bringt. Der Hauptgrund hier: Man hat sich fachlich und inhaltlich per Online-Bedienungsanleitung an den “Ho To” orientiert. Die Schritte danach sind nicht skizziert. Der Begriff Markenüberwachung oder Markenmonitoring kommt nicht vor.

 

Ursachenforschung – keine Markenüberwachung warum?

Sicherlich gibt es auch Markeninhaber die trotz anwaltlicher Beratung keine Markenüberwachung schalten. Hier sind die Kosten sicherlich das ausschlaggebende Argument. Denn bei einer anwaltlichen Markenüberwachung ist ein jeweiliger Beurteilungsbericht enthalten. Die Kosten sind nach unserer Erfahrung ca. um 200-300% höher als bei einer reinen Markenüberwachung ohne Rechtsbeurteilung. Der Kunde kneift dann einfach.

 

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Markenmonitoring im klassischen Sinne hat nichts mit Social Media zu tun

 

Den höchsten Anteil nimmt jedoch die Unkenntnis über die Markenüberwachung ein. Im Zeitalter von Social Media Monitoring wird der Begriff “Markenmonitoring” als Überwachung von sozialen Kanäle, Blogs und Webseiten verstanden. Das der Begriff Markenüberwachung (Engl. Markenmonitoring) hier die Bewegungen der amtlichen Einreichungen und Veröffentlichungen meint ist schlicht und einfach nicht bekannt.

 

Ein weiterer Faktor sind Irrtümer: Wir haben dies bereits im “E-Book” Markenüberwachung und in einem Blog-Beitrag “5 Irrtümer zur Markenüberwachung” vertieft. Hier ist immer noch der Klassiker “Das Amt prüft doch” einer der Hauptgründe für die Fehleinschätzung einer bestehenden Markeneintragung gegenüber Wettbewerbern.

 

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Die Kosten hindern viele Anwender eine Markenüberwachung zu schalten

 

Geiz ist Geil auf Kosten der Marke

Deutschland ist eigentlich das Land der Versicherten. Für jeden Vorfall gibt es eine passende Absicherung. Immer gewappnet sein für den Fall der Fälle. Auch im Marktsegment Versicherungen geht es mittlerweile über den Preis. Wir denken jedoch, dass wir bei der Markenüberwachung noch nicht soweit sind. Die Markenüberwachung ist eine Domäne der Markenanwälte, da diese nachrangig nach der Eintragung als Beratungsleistung folgt. Hier ist einfach das Image oder die vorgefasste Meinung dominant: Anwalt gleich teuer. Die Markeninhaber sind gut beraten sich über die Preise von Markenüberwachungen zu informieren und dann zu entscheiden, ob das Risiko einer Benutzung ohne Überwachung sinnvoll ist.

 

 

Erläuterung und Aufklärung

Mit Erläuterungen und jeder Menge Beispiele kann das Thema Markenüberwachung in die Köpfe der Markeninhaber kommen. Die Erfolge schreibt die Markenüberwachung dann selbst durch Treffer innerhalb des Monitorings. Die Markenüberwachung muß dabei das Image „das ist eine Sache die Konzerne machen“ verlieren.

 

Was meinen Sie, wo liegen die Ursachen dass doch sehr viele Markeninhaber keine Markenüberwachung anlegen, um Verletzungen der bestehende Markenrechte durch Neuanmeldungen zu erkennen? Ist es die Investition? Oder ist es vielmehr einfach Unwissenheit, dass es dieses Instrument technisch gibt? Wir freuen uns über Rückmeldungen. Nutzen Sie die Kommentarfunktion im Blog.

 

infobroker.de ist der Online-Service des Datenbank-Informationsdient mit Sitz in Sonthofen. Wir sind als Dienstleister für Recherchen in Datenbanken spezialisiert auf Firmenauskünfte, Markenrecherchen, Monitoring- Markt-Recherchedienste. Eingesetzt werden die Informationsdienste von über 14.000 Kunden weltweit.
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Populäre Irrtümer zur Markenüberwachung und wie Sie schnell zu einer Überwachung kommen – Teil 5

Jede Menge Irrtümer und Fehlannahmen gibt es zur Markenüberwachung – wir geben praktische Hinweise

Die Markenüberwachung gehört im Markenrecht und Markenschutz immer noch größtenteils zum Unbekannten Wesen. Zwar empfehlen viele Anwälte nach erfolgreicher Eintragung einer Marke die Überwachung. Jedoch geht diesen Schritt nur ein geringer Teil der Markeninhaber. Wir von infobroker.de schätzen die Quote auf knapp 30%. Damit sind viele Marken trotz bestehender Markenrechte ohne einen aktiven Schutzschirm im Markt. In verschiedenen Fällen sorgt Kommissar Zufall für das Erkennen verletztender anderer Marken. Hier ist jedoch zumeist schon sehr spät und rechtliche Schritte sind teuer und zeitaufwendig.

 

Wir erklären die Markenüberwachung in einer fünfteiligen Reihe

Mit einer kleinen Reihe wollen wir das Thema Markenüberwachung und den Sinn eines bestehendes Schutzes zu einer Marke besprechen. Die Basis bildet das E-Book „Markenüberwachung – Marken schützen – Rechte stärken“ das kostenfrei per Download über uns bezogen werden kann.

 


 

Häufige Irrtümer zur Markenüberwachung

Rund um die Markenüberwachung kursieren verschiedenste Fehlannahmen. Wir wollen in diesem Beitrag einige Fehlinformationen relativieren und informieren.

 

Das Amt überwacht neue Marken
Die Patent- und Markenämter prüfen immer nur die Eintragungsfähigkeit einer Marke nach dem Markengesetz. Selbst bei einer Markenanmeldung einer überaus bekannten Marke (beispielsweise – Getränk- oder Sportschuh-Marke), die jeder Konsument kennt, würde keine Mitteilung an den Anmelder gehen, ob er seiner Sache ganz sicher sei. Das Amt überwacht bereits bestehende Markeneintragungen oder Anmeldungen nicht auf Kollisionen zu anderen Marken.

 

Eine Eigenüberwachung manuell reicht aus
Ganz sicher? Manuell müsste immer zu einem festen Zeitpunkt und das am besten an jedem Tag eine Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt werden. Für eine deutsche Marke würde dies bedeuten: Täglich die Meldungen des DPMA, des Harmonisierungsamtes und der IR Marken auf Ähnlichkeiten zu untersuchen. Sieht man einmal von den technischen Unzulänglichkeiten der Amtsdatenbanken zu Ähnlichkeitsabfragen ab, so steht der zeitliche Aufwand einem professionellen Monitoring in einem gigantischen Verhältnis gegenüber. Geht man von 30 Minuten pro Woche aus, so kommt man auf satte 26 Stunden pro Jahr. Dies bei einer Marke die geprüft werden muß.

 

Nur ein Anwalt kann überwachen
Das ist nicht richtig. Anwälte bieten die Leistung der Markenüberwachung innerhalb der anwaltlichen Beratung rund um die Marke an. Sie können sich aber auch ohne Anwalt an einen Recherchedienstleister wenden und eine Markenüberwachung in Auftrag geben. Die Überwachung einer Marke ist keine Rechtsberatung.

 

Es wird keiner eine gleiche Marke eintragen – denn es wird immer vorab recherchiert
Täglich gibt es neue Löschungs- und Widerspruchsvefahren. Würde vorab sauber recherchiert, dann müsste es keine kollidierenden Markeneintragungen mehr geben. Sind Sie sicher das wirklich alle Anmelder vorab recherchieren? Viele Markenanmelder führen sicherlich vor der Anmeldung eine Markenrecherche durch. Hier stellt sich jedoch die Frage, ob die Recherche auf Ähnlichkeit durchgeführt und auch Ihre Marke dabei aufgefunden wurde. Zum guten Schluss mag der potenzielle Gegner seine eigene Markenkreation noch lange nicht ähnlich zu Ihrer Marke sehen.

 

 

Eine Markenüberwachung ist sehr kostenintensiv
Innerhalb des infobroker.de Leistungsangebotes beträgt die Jahrespauschale für eine deutsche Markenüberwachung innerhalb von 3 Klassen inkl. MwSt. 125,- EUR. Rechnet man diesen Betrag netto auf den Tag herunter kommt man auf 28 cent. Dieser geringe Betrag meldet Ihnen umgehend ähnliche Markentreffer, die mit Ihrer Marke kollidieren.

 

klenke-bild-141-98Hat man die Widerspruchsfrist verpasst, hilft nur noch die Löschungsklage. Im Verhältnis zum Widerspruchsverfahren kann das Kostenrisiko dann in erster Instanz etwa 8 mal so hoch sein.
(Rechtsanwalt Ralph Klenke – Hannover)

 

Die Kosten für die Verteidigung der eigenen Markenrechte gegen eine bereits eingetragene Marke sind weitaus höher. Dies ist dann der Fall, wenn recht spät erst von einer gegnerischen Marke erfahren wird. Hier kann nur noch rechtlich aufwendig über ein Löschungsverfahren gegen eine kollidierende Marke vorgegangen werden. Hier sollte man immer in Betracht ziehen, dass eine starke Gegenwehr erfolgt. Diese Löschungserfahren sind zeitlich langwierig. Die Kosten übersteigen schnell das Budget der Markenüberwachung von mehreren Jahren.

 

Auf den Punkt gebracht
Eine Markenüberwachung wird nicht automatisch vom Anwalt durchgeführt. Ebenfalls ist mit der Gebühr für das Markenamt keine Überwachung enthalten.

 

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Mehr Informationen

 

Überlassen Sie diese Arbeiten einem Datenbank-Experten. Achten Sie darauf, dass neben einer Identitäts- auch eine Ähnlichkeitsüberwachung durchgeführt wird. Weitere Informationen zur Beauftragung von Dienstleistern finden Sie in Folge 4 in dieser Reihe.

 

 

Eine Markenüberwachung meldet automatisiert, sobald identische oder ähnliche Marken in die relevanten Markenregister eingetragen werden. Erkannte Kollisionen mit störenden Marken können frühzeitig im Widerspruchsverfahren per Rechtsmittel angegangen werden. Die Kosten sind deutlich geringer als zu einem späteren Zeitpunkt, wenn gegnerische Marken bereits eingetragen sind.

 


 

Die kleine Reihe „Markenüberwachung“
Innerhalb der Reihe erscheinen folgende Beiträge

Teil 1 – Warum Sie Ihre Marke überwachen sollten.

Teil 2 – Was eine Markenüberwachung leistet.

Teil 3 – Wie Sie mit einer Markenüberwachung Kosten sparen und die Marke stärken.

Teil 4 – Was Sie bei der Beauftragung eines Dienstleisters beachten sollten.

Teil 5 – Populäre Irrtümer zur Markenüberwachung und wie Sie schnell zu einer Überwachung kommen

 


 

 

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Markenüberwachung – Was Sie bei der Beauftragung eines Dienstleisters beachten sollten – Teil 4

Wichtig für eine optimale Markenüberwachung – prüfen Sie das Leistungsspektrum des Dienstleisters

Die Markenüberwachung gehört im Markenrecht und Markenschutz immer noch größtenteils zum Unbekannten Wesen. Zwar empfehlen viele Anwälte nach erfolgreicher Eintragung einer Marke die Überwachung. Jedoch geht diesen Schritt nur ein geringer Teil der Markeninhaber. Wir von infobroker.de schätzen die Quote auf knapp 30%. Damit sind viele Marken trotz bestehender Markenrechte ohne einen aktiven Schutzschirm im Markt. In verschiedenen Fällen sorgt Kommissar Zufall für das Erkennen verletztender anderer Marken. Hier ist jedoch zumeist schon sehr spät und rechtliche Schritte sind teuer und zeitaufwendig.

 

Wir erklären die Markenüberwachung in einer fünfteiligen Reihe

Mit einer kleinen Reihe wollen wir das Thema Markenüberwachung und den Sinn eines bestehendes Schutzes zu einer Marke besprechen. Die Basis bildet das E-Book „Markenüberwachung – Marken schützen – Rechte stärken“ das kostenfrei per Download über uns bezogen werden kann.

 

Welche Daten benötigt der Dienstleister für eine Markenüberwachung
Für einen professionellen Rechercheur ist die Markenüberwachung ein Vorgang der durch viele Standards automatisiert ist. Hier reicht in der Regel die Mitteilung welche Marke überwacht werden soll. Der Verweis auf das Aktenzeichen und Amt ist hier ausreichend.

Dennoch sind die Leistungsmerkmale von Recherchedienstleistern unterschiedlich und es gilt einzele Aspekte zu beachten. Mit dem Blick nur auf die Kosten ist es hier nicht getan.

 

Grundwissen
Folgendes sollten Sie wissen, wenn Sie darüber nachdenken Ihre Markenrechte überwachen zu lassen.

 

Markeneintragung als Basis
Für die Schaltung einer Markenüberwachung werden die Markendaten der jeweiligen Marke benötigt. Hierzu reicht in der Regel das Aktenzeichen und das zugehörige Amt (Deutsche Marke, EU-Gemeinschaftsmarke, IR-Marke usw.) aus.  Der jeweilige Dienstleister nimmt die Schaltung basierend auf diese Angaben (Markenbegriff, Abbildung und Klassen) vor.

 

Wort- / Bild-Marken
Bei Wort- / Bildmarken müssen zwei Schaltungen erfolgen. Die eine Schaltung konzentriert sich auf den Bildbestandteil und die andere auf Wortbestandteile. Dies der Grund, warum Wort- / Bildmarkenüberwachungen kostenintensiver sind.

 

Es kann auch mehr sein – Strategische Überwachungen
Je nach Geschäftsausrichtung kann auch eine Überwachung anderer Wirtschaftsräume für die zwar kein Markenschutz vorliegt sinnvoll sein. So kann die EU-Markenüberwachung für eine deutsche Marke geschaltet werden, um den europäischen Raum zu überwachen und um Verletzungen bei Auslandsgeschäften (Export und Messen) zu verhindern und ggf. die eigene Marke mit einer EU-Markenanmeldung später zu erweitern.

Automatisches Monitoring in professionellen Datenbanksystemen
Die Schaltung überwacht durch einen Algorithmus und die jeweiligen Eingrenzungen die Aktualisierungen der jeweiligen Datenbanken. Sobald das System durch Identität und Ähnlichkeit Treffer generiert, werden diese als Meldung an den Auftraggeber übermittelt.

 

Kostenfaktoren einer Markenüberwachung
Die Kosten einer Markenüberwachung basieren auf verschiedenen Faktoren und Positionen. Je nach Anbieter oder Berater können variable Kosten hinzukommen.

 

Art der Marke
Hier kann es zu Unterschieden bei den Kosten kommen, ob es bei der Markenüberwachung um eine reine Wortmarke oder eine Wort-Bildmarke geht.

 

Überwachungsbereich (Länder, Datenbanken)
Je mehr Datenbanken überwacht werden müssen, desto höher werden die Kosten für eine Überwachung.

 

Anzahl der Klassen
Je mehr Klassen überwacht werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit von Treffern. Daher steigen hier auch die Schaltungsgebühren.

 

Kosten für Mitteilungen und Beurteilungen
Denkbar bei Überwachung durch einen Rechtsberater. Hier fallen unter Umständen Kosten für die Beurteilung jedes Treffers und der Zusendung der Ergebnisse an.

 

Kalkulationssicherheit durch Pauschalen
Vereinbaren Sie eine Pauschale pro Jahr und achten Sie darauf, dass keine variablen Kosten hinzukommen. Diese sind im Vorfeld nicht abschätzbar.

 

Auf den Punkt gebracht – Checkliste – Auswahl des passenden Dienstleisters

 

Wichtige Überwachungsmodi
Eine Markenüberwachung sollte technisch alle wesentlichen Aspekte einer Markenrecherche erfüllen. Hierzu gehören eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche. Zudem sollte die Recherche identische Treffer auch außerhalb der belegten Klassifikation melden.

 

Leistungstransparenz – Zusatzkosten
Das Dicke Ende kommt zumeist am Schluss. Die Kosten einer Markenüberwachung sollten nicht an der Variable der Benachrichtigungen hängen. Im Vorfeld sollten alle Gesamtkosten pro Jahr für die Überwachung klar ersichtlich sein.

 

Zeitnahe Benachrichtigung – Zusammenfassungsmeldungen als Option
Treffermeldungen sollten zeitnah erfolgen. Eine Zusammenfassungsmeldung pro Monat frisst wertvolle Zeit. In der Regel stehen nur 3 Monate für den Widerspruch zur Verfügung. Damit stünden im ungünstigsten Fall nur 2 Monate für die Vorbereitung zur Verfügung. Noch dramatischer wären Benachrichtigungen nur einmal pro Quartal. Eine Zusatzoption kann eine Monatszusammenfassung sein, die alles nochmals was bereits übermittelt wurde zusammenfasst.

 

Rechtsanwalt im Vorfeld notwendig?
Der beratende Anwalt tritt im Grunde erst dann auf, sobald eine Marke als wirklich verletztend als Begriff und dem Warenbereich empfunden wird. Diese Beurteilung kann in der Regel auch der Markeninhaber treffen. Im weiteren Verlauf kann die Rechtsberatung hinzu genommen werden.

 

Laufzeit und Kündigung
Tappen Sie nicht in eine Abofalle. Die Laufzeit der Überwachung sollte 12 Monate betragen und sich nicht automatisch verlängern. Der Dienstleister sollte vor dem Ablauf die Kosten für weitere 12 Monate mitteilen. Dann entscheiden Sie, ob das Monitoring fortgesetzt wird.

 

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Mehr Informationen

 

Eine Markenüberwachung meldet automatisiert, sobald identische oder ähnliche Marken in die relevanten Markenregister eingetragen werden. Erkannte Kollisionen mit störenden Marken können frühzeitig im Widerspruchsverfahren per Rechtsmittel angegangen werden. Die Kosten sind deutlich geringer als zu einem späteren Zeitpunkt, wenn gegnerische Marken bereits eingetragen sind.

 

Die kleine Reihe „Markenüberwachung“
Innerhalb der Reihe erscheinen folgende Beiträge

Teil 1 – Warum Sie Ihre Marke überwachen sollten.

Teil 2 – Was eine Markenüberwachung leistet.

Teil 3 – Wie Sie mit einer Markenüberwachung Kosten sparen und die Marke stärken.

Teil 4 – Was Sie bei der Beauftragung eines Dienstleisters beachten sollten.

Teil 5 – Populäre Irrtümer zur Markenüberwachung und wie Sie schnell zu einer Überwachung kommen

 

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Was eine Markenüberwachung leistet – Teil 2

Automatisiert durch einen intelligenten Algoritmus meldet das System eine konkurrierende Markeneintragung – bequem per E-Mail

 

Die Markenüberwachung gehört im Markenrecht und Markenschutz immer noch größtenteils zum Unbekannten Wesen. Zwar empfehlen viele Anwälte nach erfolgreicher Eintragung einer Marke die Überwachung. Jedoch geht diesen Schritt nur ein geringer Teil der Markeninhaber. Wir von infobroker.de schätzen die Quote auf knapp 30%. Damit sind viele Marken trotz bestehender Markenrechte ohne einen aktiven Schutzschirm im Markt. In verschiedenen Fällen sorgt Kommissar Zufall für das Erkennen verletztender anderer Marken. Hier ist jedoch zumeist schon sehr spät und rechtliche Schritte sind teuer und zeitaufwendig.

 

Wir erklären die Markenüberwachung in einer fünfteiligen Reihe

Mit einer kleinen Reihe wollen wir das Thema Markenüberwachung und den Sinn eines bestehendes Schutzes zu einer Marke besprechen. Die Basis bildet das E-Book „Markenüberwachung – Marken schützen – Rechte stärken“ das kostenfrei per Download über uns bezogen werden kann.

 

Wie funktioniert eine Markenüberwachung?

Eine Markenüberwachung meldet automatisiert, sobald identische oder ähnliche Marken in die relevanten Markenregister eingetragen werden. Erkannte Kollisionen mit störenden Marken können frühzeitig im Widerspruchsverfahren per Rechtsmittel angegangen werden. Die Kosten sind deutlich geringer als zu einem späteren Zeitpunkt, wenn gegnerische Marken bereits eingetragen sind.

 

 

Bei einer Markenüberwachung werden technisch alle relevanten Datenquellen für den geografischen Überwachungsraum (Beispiel: EU-Gemeinschaftsmarke = 27 Einzelländer sowie EU-Gem. + IR Marken) mit einer Abfragesyntax versehen die den identischen aber auch ähnlichen Bereich einer Marke erfasst. Sobald neue Eintragungen (Neuanmeldungen / Eintragungen) erfolgen schlägt das System bei einem Treffer zu meldet diesen per Systemmitteilung. Dies kann per E-Mail oder über ein internes Übersichtssystem der Datenbanken sein.

 

Verschiedene Datenbanksysteme bieten einen Ähnlichkeitsmodus für eine Überwachung an. Jedoch sind auch manuelle Einstellungen möglich. Die „Alerts“ sind von den Kosten bei den Anbietern auf einen Jahresbetrag oder pro Monat fällig.

 

Für Markeninhaber empfiehlt sich das Einschalten eines Datenbank-Experten für eine Schaltung einer Markenüberwachung. Die Einarbeitung und auch zumeist der Menge rechtfertigen kaum den Arbeitsaufwand in Einarbeitung und Schaltungswissen für eine Markenüberwachung. Der Einkauf der Leistung ist hier entschieden günstiger (Beispiel: Deutsche Markenüberwachung für 12 Monate bei infobroker.de ab 125,- EUR brutto).

 

Ist eine eigene Überwachung mittels DPMA Datenbank möglich?
Theoretisch müssten Sie zu in einem festgelegten Modus alle neu eingetragenen Marken regelmässig per manueller Eingabe checken. Eine doch recht mühselige Aufgabe die zudem einiges an Kenntnis des DPMA Systems abverlangt. Innerhalb des „einfachen Suchmodus“ der Einsteigerrecherche sind bestimmte Einschränkungen wie nur „neu eingetragene Marken“ nicht möglich.

 

Manuell kaum realisierbar und mit zu vielen Fehlerquellen versehen – Markenüberwachung Do-IT-Youself beim DPMA

 

Spätestens bei einer Markenüberwachung einer EU-Gemeinschaftsmarke geht über die DPMA Seite nichts mehr. Hier müssen alle 27 Einzelländer mit überwacht werden. Zahlreiche Länder sind per direktem Webzugang nicht erreichbar. Auch hier stellt sich die Frage der genauen Abfrage und das Erreichen einer „Ähnlichkeitsrecherche“. Wir halten übrigens eine Liste von Markenämtern und deren Datenbanken kostenfrei bereit.

 

 

Beispiel eines Markenüberwachungs-Berichts

Wir haben aus unserer täglichen Überwachungspraxis ein Beispiel-Dokument eingebunden. Der Bericht stellt beide Marken gegenüber und informiert über die jeweiligen Klassen und Dienste/Warenangaben. Mit enthalten ist die Widerspruchsfrist die wesentlich für einen fristgerechten Widerspruch gegen die neue Marke ist.

 

Beispiel aus der Praxis: Treffer bei der Markenüberwachung

 

Auf der linken Seite des Beispiel-Dokuments für die Basismarke für die Markenüberwachung dokumentiert. Hier sind alle Klassen und zugehörigen Dienste und Waren gelistet. Auf der Rechte Seite des Dokuments sind die Angaben der gegnerischen Marke gelistet. Wichtig sind hier auch die Dienste und Waren. Diese sind in deutsch aber auch in der Originalsprache wiedergegeben. Wichtig im Kopf des Dokuments ist die Angabe der Widerspruchsfrist.

 

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Mehr Informationen

 

Auf den Punkt gebracht

Achten Sie bei einer Überwachung darauf, dass alle relevanten Länder (wichtig bei einer EU-Gemeinschaftsmarke) in Form der lokalen Einzeldatenbanken enthalten sind. Eine eigene Einarbeitung in eine Markenüberwachung ist zu aufwendig. Überlassen Sie diese Arbeiten einem Datenbank-Experten. Achten Sie darauf, dass neben einer Identitäts- auch eine Ähnlichkeitsüberwachung durchgeführt wird. Weitere Informationen zur Beauftragung von Dienstleistern stellen wir in einem gesonderten Beitrag zusammen.

Markenüberwachung

Eine Markenüberwachung meldet automatisiert, sobald identische oder ähnliche Marken in die relevanten Markenregister eingetragen werden. Erkannte Kollisionen mit störenden Marken können frühzeitig im Widerspruchsverfahren per Rechtsmittel angegangen werden. Die Kosten sind deutlich geringer als zu einem späteren Zeitpunkt, wenn gegnerische Marken bereits eingetragen sind.

 

Die kleine Reihe „Markenüberwachung“

Innerhalb der Reihe erscheinen folgende Beiträge

Teil 1 – Warum Sie Ihre Marke überwachen sollten.

Teil 2 – Was eine Markenüberwachung leistet.

Teil 3 – Wie Sie mit einer Markenüberwachung Kosten sparen und die Marke stärken.

Teil 4 – Was Sie bei der Beauftragung eines Dienstleisters beachten sollten.

Teil 5 – Populäre Irrtümer zur Markenüberwachung und wie Sie schnell zu einer Überwachung kommen

 

Sie haben bislang noch nichts von einer Markenüberwachung gehört? Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Thema? Nutzen Sie den E-Mail Kontakt oder die Kommentarfunktion am Ende des Beitrages.

 

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