Wachgeküsst: Themendiskussion auf dem DGI Blog zum EuGH Urteil „Eintrags-Entfernung in Suchmaschinen“

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Auf dem DGI Blog entwickelt sich aktuell eine interessante Diskussion zum EuGH Urteil zur Entfernung von Suchmaschinen-Einträgen unter dem Titel „Persönliche Erinnerungen verblassen – digitale sollen das nun auch #EuGH_Urteil“. Ich möchte Sie ermuntern in den Beitrag auf dem DGI-Blog einzusteigen und auch die Kommentarfunktion zu nutzen.

Mit dem neuen Präsidenten der DGI (Reinhard Karger, seit 09.Mai 2014) kommt nun Leben in den DGI Blog. Es wäre wünschenswert, wenn es so weiter geht und die DGI regelmässig Informationsthemen und Grundsätzliches aufgreift.

Hier der höfliche Wunsch auch nicht nur wissenschaftliche Themen zu besetzen, sondern auch den Blick auf die freie Wirtschaft zu richten.

Diskussionen und Themenbesetzung in vielfältiger Form kann unserer Branche einen Nutzen bereiten.

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Markenüberwachung – nur eine Sache der Konzerne?

Eine Markenüberwachung wird in der Regel von Unternehmen mit einer Rechtsabteilung oder einem Markeninhaber mit anwaltlicher Betreuung eingesetzt. Wir wollen etwas Ursachenforschung betreiben, warum so viele Markeninhaber dennoch eine Markenüberwachung scheuen.

 

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Diskutieren Sie mit uns, ob die angesetzte Schätzung realistisch ist?

 

Nach Gesprächen mit Anwälten aus dem Bereich Markenrecht ist die Zahl dass 75% aller deutschen Marken nicht überwacht werden nicht zu hoch gegriffen. Aktuell läuft im Xing Forum “Markenrecht” noch unsere Nachfrage. Hier würden wir uns über Rückantworten und eine Diskussion freuen.

 

Es kommt darauf an…

Tatsächlich sollte man unterscheiden, wer der Anmelder bzw. Inhaber einer Marke ist und ob diese Anmeldung bzw. Eintragung durch einen Rechtsanwalt flankiert wurde. Bei Markeninhabern die mit einem Anwalt arbeiten oder einer Rechtsabteilung (Großunternehmen) arbeiten ist einfach das Element der Beratung enthalten und damit rein statistisch die Wahrscheinlichkeit einer Markenüberwachung gegeben.

 

Ein guter Anwalt wird seinen Mandanten darüber umfassend aufklären, was nach der erfolgreichen Markeneintragung passiert und wie man bei Verletzungen vorgehen sollte. Vergleichen wir es mit der Übergabe eines Neuwagen. Hier wird der Werkstattmeister oder Verkäufer noch einige Worte zu den Inspektions- und Wartungsintervallen verlieren.

 

Markeninhaber mit einer Do-It-Yourself Eintragung haben als primäres Ziel das Eintragen der Marke. Was zählt ist das ® oder (TM) auf der Produktverpackung oder Webseite. Alles andere und dazu gehören auch Folgen der Markenbenutzung sind nachrangig. Hier ist meist Kommissar Zufall der Faktor der den Begriff Markenüberwachung in´s Spiel bringt. Der Hauptgrund hier: Man hat sich fachlich und inhaltlich per Online-Bedienungsanleitung an den “Ho To” orientiert. Die Schritte danach sind nicht skizziert. Der Begriff Markenüberwachung oder Markenmonitoring kommt nicht vor.

 

Ursachenforschung – keine Markenüberwachung warum?

Sicherlich gibt es auch Markeninhaber die trotz anwaltlicher Beratung keine Markenüberwachung schalten. Hier sind die Kosten sicherlich das ausschlaggebende Argument. Denn bei einer anwaltlichen Markenüberwachung ist ein jeweiliger Beurteilungsbericht enthalten. Die Kosten sind nach unserer Erfahrung ca. um 200-300% höher als bei einer reinen Markenüberwachung ohne Rechtsbeurteilung. Der Kunde kneift dann einfach.

 

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Markenmonitoring im klassischen Sinne hat nichts mit Social Media zu tun

 

Den höchsten Anteil nimmt jedoch die Unkenntnis über die Markenüberwachung ein. Im Zeitalter von Social Media Monitoring wird der Begriff “Markenmonitoring” als Überwachung von sozialen Kanäle, Blogs und Webseiten verstanden. Das der Begriff Markenüberwachung (Engl. Markenmonitoring) hier die Bewegungen der amtlichen Einreichungen und Veröffentlichungen meint ist schlicht und einfach nicht bekannt.

 

Ein weiterer Faktor sind Irrtümer: Wir haben dies bereits im “E-Book” Markenüberwachung und in einem Blog-Beitrag “5 Irrtümer zur Markenüberwachung” vertieft. Hier ist immer noch der Klassiker “Das Amt prüft doch” einer der Hauptgründe für die Fehleinschätzung einer bestehenden Markeneintragung gegenüber Wettbewerbern.

 

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Die Kosten hindern viele Anwender eine Markenüberwachung zu schalten

 

Geiz ist Geil auf Kosten der Marke

Deutschland ist eigentlich das Land der Versicherten. Für jeden Vorfall gibt es eine passende Absicherung. Immer gewappnet sein für den Fall der Fälle. Auch im Marktsegment Versicherungen geht es mittlerweile über den Preis. Wir denken jedoch, dass wir bei der Markenüberwachung noch nicht soweit sind. Die Markenüberwachung ist eine Domäne der Markenanwälte, da diese nachrangig nach der Eintragung als Beratungsleistung folgt. Hier ist einfach das Image oder die vorgefasste Meinung dominant: Anwalt gleich teuer. Die Markeninhaber sind gut beraten sich über die Preise von Markenüberwachungen zu informieren und dann zu entscheiden, ob das Risiko einer Benutzung ohne Überwachung sinnvoll ist.

 

 

Erläuterung und Aufklärung

Mit Erläuterungen und jeder Menge Beispiele kann das Thema Markenüberwachung in die Köpfe der Markeninhaber kommen. Die Erfolge schreibt die Markenüberwachung dann selbst durch Treffer innerhalb des Monitorings. Die Markenüberwachung muß dabei das Image „das ist eine Sache die Konzerne machen“ verlieren.

 

Was meinen Sie, wo liegen die Ursachen dass doch sehr viele Markeninhaber keine Markenüberwachung anlegen, um Verletzungen der bestehende Markenrechte durch Neuanmeldungen zu erkennen? Ist es die Investition? Oder ist es vielmehr einfach Unwissenheit, dass es dieses Instrument technisch gibt? Wir freuen uns über Rückmeldungen. Nutzen Sie die Kommentarfunktion im Blog.

 

infobroker.de ist der Online-Service des Datenbank-Informationsdient mit Sitz in Sonthofen. Wir sind als Dienstleister für Recherchen in Datenbanken spezialisiert auf Firmenauskünfte, Markenrecherchen, Monitoring- Markt-Recherchedienste. Eingesetzt werden die Informationsdienste von über 14.000 Kunden weltweit.
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Der Fall Apfelkind vs Apple – Kollision in Klasse 43 – Markenüberwachung – Praxisfall

Aktuell beginnt der Fall „Apfelkind“ in den sozialen Netzwerken die Runde zu machen. Hintergrund ist der Widerspruch der Apple Inc. gegen ein Bonner Cafe mit der Wort/Bildmarke (Apfelkind). Der aktuelle Fall zeigt recht eindeutig, dass gerade die Großunternehmen und starke Marken eine weitreichende Überwachungs- und Widerspruchshaltung einsetzen. Im Markenrecht ein vollkommen normaler Vorgang um die Kennzeichnungskraft der Marke (in diesem Falle Apple und des Apfel Logos) zu erhalten.   Wer in diesem Falle gedacht hätte, dass es innerhalb der Marken keine Überschneidung gibt, wird nach einer Recherche schnell eines Besseren belehrt. Apple hält eine deutsche Wort/Bildmarke „THE APPLE CAFE“ für den Betrieb von Cafes/Restaurants:

 

Innerhalb der Warenbeschreibung tritt die Wort/Bildmarke „Apfelkind“ mit den nachfolgenden Waren/Diensten auf:

„Verpflegung von Gästen und andere Dienstleistungen eines Restaurants und Cafés soweit in Klasse 43 enthalten; Verpflegung von Gästen in Cafeteria; Catering; Verpflegung von Gästen in Restaurants; Zubereitung und Bereitstellung von Speisen zum Mitnehmen“.

 

 

 

Hier kann es je nach Auslegung des Patentgerichts für das Apfelkind eng werden. Auf der Seite Apples wird sicherlich der „Franchise-Ansatz“ des Bonner Cafes mit in die Betrachtung einbezogen worden sein. Noch ist das Apfelkind ein Bonner Cafe. Was passiert, wenn das Apfelkind bundesweit seine Cafes öffnet und damit das Apple Logo verwässert? Es macht losgelöst von allen Emotionen Sinn sich die Betrachungsansätze der Markenvertreter genauer anzusehen.

 

David & Golitah – das Netz mag die Kleinen

Die Geschichte des Netzes oder vielmehr die Sympathie der Networker mit den Kleinen hat immer wieder gezeigt, dass alleine Rechtsgrundsätze noch lange kein Vorteil sein müssen. Erinnert man sich an den Fall Jack Wolfskin, so war das Markenrecht klar auf der Seite des Outdoor Herstellers. Gebracht hat es jedoch wenig. Übrig blieb ein temporärer Kommunikations- und Marketing-Schaden.

Wie geht es weiter

Apple hat Widerspruch gegen die Marke Apfelkind eingelegt. Der Vorgang wird nun mit Hilfe durch Anwälte und Rechtsberatung vor dem Patentamt und Patentgericht verhandelt. Ein Jahr zieht bei diesen Auseinandersetzungen schnell in´s Land. Für das Apfelkind ein Wagnis, da nicht kalkulierbar ist, ob die Auseinandersetzung gewonnen wird. Bei einer Niederlage müssten die Geschäftstätigkeiten in der zu streichenden Waren/Dienstebeschreibung unter einem neuen Namen fortgeführt werden.
Wir werden das Thema über den Blog weiter beobachten.

Nachtrag (Samstag, 22.10.2011 / 09:46):

Im Laufe des Wochenendes wird es einen weiteren Blogbeitrag zum Thema geben. Es ergeben sich nach ersten Recherchen weitere Marken im „Gastronomiebereich“ unter der Kennzeichnung „Apple“, die jedoch ohne Widerspruch eingetragen wurden. Hier ist unter Umständen der aktuell Fall „Apfelkind vs. Apple“ Zündstoff für die anderen Markeninhaber. Weitere folgt.

 

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Mehr Informationen

 

Weiterführende Links zu Marke und Markenrecherche:

Markenrecherche Dienste

Markenüberwachung

 

 

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