Markenklassen (Nizzaer Klassifikation) als Präsentation

Bereits seit langer Zeit befinden sich die Markenklassen gemäss der Nizzaer Klassifikation an verschiedenen Stellen des infobroker.de Webangebotes wieder.

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Markenklassen gemäss der Nizzaer Klassifikation

Bereits seit langer Zeit befinden sich die Markenklassen gemäss der Nizzaer Klassifikation an verschiedenen Stellen des infobroker.de Webangebotes wieder.

Innerhalb des Blogs wollen wir die Klassen mit relevantem Schwerpunkt nochmals listen.

Marken werden jeweils nur für bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen registriert. Die Einteilung erfolgt in 34 Warenklassen sowie in 11 Dienstleistungsklassen. Die internationalen Vorgaben für diese Klassifikation ergeben sich aus der internationalen Klassifikation von Nizza, genannt Nizzaer Klassifikation.

Übersicht der Klassem gemäss Nizzaer Abkommen
Waren

Klasse 1
Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke; Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand; Düngemittel; Feuerlöschmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln; Gerbmittel; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke.

Klasse 2
Farben, Firnisse, Lacke; Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel; Färbemittel; Beizen; Naturharze im Rohzustand; Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler.

Klasse 3
Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel; Seifen; Parfümeriewaren; ätherische Öle, Mittel zur Körper-und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel.

Klasse 4
Technische Öle und Fette; Schmiermittel; Staubabsorbierungs-, Staubbenetzungs- und Staubbindemittel; Brennstoffe (einschliesslich Motorentreibstoffe) und Leuchtstoffe; Kerzen und Dochte für Beleuchtungszwecke.

Klasse 5
Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse; Sanitärprodukte für medizinische Zwecke; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Babykost; Pflaster,Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide.

Klasse 6
Unedle Metalle und deren Legierungen; Baumaterialien aus Metall; transportable Bauten aus Metall; Schienenbaumaterial aus Metall; Kabel und Drähte aus Metall (nicht für elektrische Zwecke); Schlosserwaren und Kleineisenwaren; Metallrohre; Geldschränke; Waren aus Metall, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; Erze.

Klasse 7

Maschinen und Werkzeugmaschinen; Motoren (ausgenommen Motoren für Landfahrzeuge); Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung (ausgenommen solche für Landfahrzeuge); nicht handbetätigte landwirtschaftliche Geräte; Brutapparate für Eier.

Klasse 8
Handbetätigte Werkzeuge und Geräte; Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel; Hieb-und Stichwaffen; Rasierapparate.

Klasse 9

Wissenschaftliche,Schiffahrts-, Vermessungs- , fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Feuerlöschgeräte.

Klasse 10

Chirurgische, ärztliche, zahn-und tierärztliche Instrumente und Apparate, künstliche Gliedmassen, Augen und Zähne; orthopädische Artikel; chirurgisches Nahtmaterial.

Klasse 11

Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen.

Klasse 12

Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser.

Klasse 13

Schusswaffen; Munition und Geschosse; Sprengstoffe; Feuerwerkskörper.

Klasse 14

Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.

Klasse 15
Musikinstrumente.

Klasse 16
Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien, Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr-und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; Drucklettern; Druckstöcke.

Klasse 17

Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest, Glimmer und Waren daraus, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate); Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial; Schläuche (nicht aus Metall).

Klasse 18

Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; Häute und Felle; Reise-und Handkoffer; Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren.

Klasse 19

Baumaterialien (nicht aus Metall); Rohre (nicht aus Metall) für Bauzwecke; Asphalt, Pech und Bitumen; transportable Bauten (nicht aus Metall); Denkmäler (nicht aus Metall).

Klasse 20

Möbel, Spiegel, Rahmen; Waren, soweit nicht in anderen Klassen enthalten, aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Elfenbein, Fischbein, Schildpatt, Bernstein, Perlmutter, Meerschaum und deren Ersatzstoffen oder aus Kunststoffen.

Klasse 21

Behälter und Geräte für den Haushalt und Küche (nicht aus Edelmetall oder plattiert); Kämme und Schwämme; Bürsten (mit Ausnahme von Pinseln); Bürstenmachermaterial; Putzzeug; Stahlspäne; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme von Bauglas); Glaswaren, Porzellan und Steingut, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind.

Klasse 22

Seile, Bindfaden, Netze, Zelte, Planen, Segel, Säcke, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; Polsterfüllstoffe (ausser aus Kautschuk oder Kunststoffen); rohe Gespinstfasern.

Klasse 23
Garne und Fäden für textile Zwecke.

Klasse 24
Webstoffe und Textilwaren, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; Bett-und Tischdecken.
Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Klasse 26
Spitzen und Stickereien, Bänder und Schnürbänder; Knöpfe, Haken und Ösen, Nadeln; künstliche Blumen.

Klasse 27
Teppiche, Fussmatten, Matten, Linoleum und andere Bodenbeläge; Tapeten (ausgenommen aus textilem Material).

Klasse 28
Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; Christbaumschmuck.

Klasse 29
Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren, Kompotte; Eier, Milch und Milchprodukte; Speiseöle und -fette.

Klasse 30
Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffeeersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis; Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver, Salz, Senf, Essig, Sossen (Würzmittel), Gewürze, Kühleis.

Klasse 31
Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; lebende Tiere; frisches Obst und Gemüse; Sämereien, lebende Pflanzen und natürliche Blumen; Futtermittel, Malz.

Klasse 32
Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 33
Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere).

Klasse 34
Tabak; Raucherartikel; Streichhölzer.

 
Dienstleistungen

Klasse 35
Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 36
Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen.

Klasse 37
Bauwesen; Reparaturwesen; Installationsarbeiten.

Klasse 38
Telekommunikation.

Klasse 39
Transportwesen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen.

Klasse 40
Materialbearbeitung.

Klasse 41
Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 42
Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software; Rechtsberatung und -vertretung.

Klasse 43
Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.

Klasse 44
Medizinische und veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits-und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Land-, Garten- und Forstwirtschaft.

Klasse 45
Persönliche und soziale Dienstleistungen betreffend individuelle Bedürfnisse; Sicherheitsdienste zum Schutz von Sachwerten oder Personen.

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Marke DAX – Urteil des BGH

Zahlreiche Produkte der Anlage- und Finanzwelt sind an die Entwicklung der Börsenindizes gekoppelt. Hier liegt nichts näher, als diese Produkte mit dem jeweiligen Zusatz in Form des Index zu benennen.

Die Commerzbank schloss für die Verwendung des Begriffes DAX einen Lizenzvertag mit der Deutschen Börse ab. Später kündigte die Commerzbank diesen Vertrag. Die Folge: Ein Rechtsstreit mit der Deutschen Börse als Inhaber der Marke DAX. Vor dem BGH ging es nun um die Frage, ob die Bank auch ohne Lizensierung den Begriff DAX verwenden darf.

Die Verwendung des Begriffs ist laut BGH Urteil vom 30.04.2009 zulässig  (I ZR 42/07).

Die Pressemeldung des BGH im Zitat

“Die Deutsche Börse könne die Verwendung der Bezeichnung DAX nicht aus ihrem Markenrecht untersagen. Die Benutzung stelle eine die Leistung der Commerzbank beschreibende Angabe dar, die nicht gegen die guten Sitten verstoße (§ 23 Nr. 2 MarkenG). Den Banken sei es nicht verwehrt, auf den Index zu verweisen, der die für den deutschen Finanzplatz bedeutendsten Aktien repräsentiere. In dieser Bezugnahme liege auch keine unlautere Ausnutzung des guten Rufs der Bezeichnung DAX. Die Wertschätzung der Finanzprodukte beruhe vorrangig auf der Einschätzung der wichtigsten deutschen Aktiengesellschaften und ihrer Wertentwicklung sowie auf den Bedingungen des jeweiligen Wertpapiers und der Bonität der emittierenden Bank. Einen Schutz aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz (§ 4 Nr. 9 lit. b UWG) hat der Bundesgerichtshof ebenfalls verneint.”

Eine genauere Auslegung für die markenrechtliche Praxis lässt sich erst nach Erscheinen der Begründung sagen.

Aktuell im Podcast: Wirklich günstig? Leistungskriterien bei Marken Recherchen

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Bereits in der letzten Podcast Ausgabe vom 8. März 2009 berichteten wir über die Auswahlkriterieren von Recherche Dienstleistern. In der heutigen Ausgabe betrachten wir die Leistungskriterien von Anbietern von Markenrecherchen.  Auch hier gibt es erhebliche Unterschiede bei Preis und angebotener Leistung.
  

Das werben mit einem günstigen Preis ist gängige Praxis bei zahlreichen Anbietern. Aufmerksamkeit erzeugen ist das erste Ziel des Händlers in jeder Branche. Gleiches findet sich sehr häufig bei den Anbietern von Markenrecherchen. Ein genauer Vergleich der angebotenen Leistungen ist daher zwingend notwendig, da die Folgen einer missglückten Recherche und nachfolgender Markenanmeldung erheblich sein können. Der Preis ist demnach nur ein Selektionskriterium bei der Auswahl des passenden Dienstleisters. Denn weitaus wesentlicher ist das Leistungsspektrum der angebotenen Recherche Dienste.

Betrachtet man die hinter dem Preis stehende Leistung so wird recht schnell deutlich, dass bei Markenrecherchen viele Anbieter zwischen einer Identitäts und einer Ähnlichkeitsrecherche unterscheiden.

Bei einer Identitäts Recherche wird exakt nach dem vorgegebenen Begriff in den Datenbanken für Marken recherchiert. Für viele Anbieter ein leichtes Unterfangen. Eingabe der Begriffe in die zugehörigen Amtsdatenbanken, und das wars. Nach weiteren Begriffen wird nicht recherchiert. Demnach kann der Preis hier sehr günstig sein. Das selbst hier, durch Fehler bei Datenbanken Lücken entstehen können, besprechen wir in einer anderen Podcast-Folge.

Zurück zum Unterschied zwischen einer Identitäts- und einer Ähnlichkeitsrecherche. Bei der Ähnlichkeits recherche wird nach zahlreichen Kriterien der Begriff oder die Wortfolge der Marke untersucht. Hierzu gehören klangähnliche Begriffe, Übersetzungen, aber auch Teilbestandteile oder Wörter aus dem gleichen Themensegment. Auch hier kann es Leistungsunterschiede geben, wenn der Dienstleister blind einem Datenbank Algoryhtmus vertraut, oder Teile dieser Recherche manuell durchführt und diese dokumentiert. Spätestens ab diesem Punkt, sollte der Anbieter kontaktiert werden und um eine Erläuterung gebeten werden. Denn die Listung im Recherchebericht mit dem Wortlaut: „Die Ähnlichkeitsrecherche ergab folgende Ergebnisse“ ohne weitere Details lässt darauf schliessen, dass ein technisches System die Arbeit übernommen hat.

Ein weiterer Preisfaktor wird durch die Anzahl der zu recherchierenden Markenklassen gebildetet. Hier können schnell zusätzliche Kosten bei mehreren Klassen entstehen.

Die Recherchen zu einem Markenbegriff werden innerhalb der Markenklassen vorgenommen, die für eine spätere Anmeldung vorgesehen sind. Hier sollte mit dem Recherche Dienstleister geklärt werden, ob auch Recherchen ohne Klasseneingrenzung vorgenommen werden. Diese sind zwingend notwendig, da eine Marke mit hoher Bekanntheit auch über Klassen hinaus Schutz geniessen kann.

Die Anzahl der eingetragenen Klassen wird von verschiedenen Dienstleistern als zusätzlicher Preisfaktor gesehen. In der Regel sind 3 Klassen bei den meisten Anbietern enthalten. Kommen jedoch mehr Klassen hinzu, ist mit höheren Kosten zu rechnen. Auch hier empfiehlt sich eine Rückfrage beim Anbieter für die Recherchen um sicher zu gehen. Eine sonst vermeindlich günstige Recherche kann dann recht schnell sehr kostenintensiv werden.

Welche Länder und welche Datenquellen werden durchsucht. Achten Sie darauf, dass der Anbieter hier transparent arbeitet!

Nicht alles was mit Europa anfängt, muss auch Europa umfassen. Diese Erfahrung haben wir bei der Analyse von Recherche Anbietern erfahren müssen. So entpuppte sich eine vermeintliche Markenrecherche Europa bei einem Dienstleister als Recherche beim Harmonisierungsamt für die E U Gemeinschaftsmarken. Achten Sie genau darauf, welche Datenquellen und Länder bei der Recherche mit eingeschlossen sind. Wichtig für die Recherche zu deutschen Marken ist die Einbeziehung der Markenbestände von E U Gemeinschaftsmarken und I R Marken. Generell hat der Dienstleister weit mehr als die Amtsdatenbanken ein zu setzen. Andernfalls ist die Gefahr von Fehlrecherchen die Folge, da generell mehrere Datenquellen von verschiedenen Anbietern eingesetzt werden müssen.

Im letzten Podcast haben wir zahlreiche Hinweise zur allgemeinen Beurteilung von Dienstleistern gegeben. Setzen Sie auch hier, die besprochenden Kriterien zur Auswahl des Dienstleisters an.

Bei weiteren Fragen wird der jeweilige Anbieter Ihnen weiterhelfen. Hier können Sie sich direkt ein Bild von der Kompetenz machen.

Sie hörten: Wirklich günstig? Leistungskriterien bei Marken Recherchen

Eine Sendung des infobroker.de Podcast vom 15.März 2009.
Redaktion: Datenbank Informationsdienst Michael Klems, Bergisch Gladbach

Länge: 05:38 Minuten

[audio:http://www.infobroker.de/podcast/audio/infobroker-podcast-15-03-2009.mp3]

Alternativer Download als MP3

Weiterführende Links

 

 

Firmennamen Recherche auch für guten Ruf sinnvoll

Eine interessante Erkenntnis erbrachte die Firmennamen Prüfung im Rahmen einer Existenzgründung. Hier war ein Name durch eine Firma verwendet worden, die in einem langwierigen Insolvenzverfahren (2 Jahre langes Verfahren) letzendlich gelöscht wurde.

Für den Auftraggeber war der Name nicht sinnvoll, denn gerade in der Startphase wollte er sich nicht mit einer solchen Verwechselung herumärgern.

Wir werden diesen Sachverhalt in einem nachfolgenden Blogbeitrag nochmals etwas ausführlicher darstellen.

Markenüberwachung EU Mitgliedsländer (27 Länder) und IR Marken

Das Komplettpaket der infobroker.de Recherchedienste bietet die Überwachung von Wortmarken und Wort/Bildmarken für einen Zeitraum von 12 Monaten für bis zu 3 Klassen zum Preis von 195,- EUR (inkl. MwSt.)

Bei weiteren Klassen steht ein Paket mit bis zu 5 Klassen (245,- EUR) zur Verfügung. Die Überwachung von noch weiteren Klassen geben wir gerne per individuellem Angebot bekannt (Mail an auftrag@infobroker.de).

Für die kommenden Tage werden weitere Überwachungsdienste integriert. Hier ist die Überwachung weltweit möglich.

Zum Recherchedienst: