Markenanmeldung für 290,- EUR – ein Sonderangebot? – Klappern gehört zum Geschäft

 

Klappern gehört zum Geschäft – auch Anwälte sind Kaufleute und werben mit Leistungen, die eigentlich einen völligen Normalzustand darstellen.

 

Vor einigen Tagen in einem Blog eines Anwalts online gelesen „bei uns kostet die Markenanmeldung statt 300,- EUR nur 290,- EUR“. Logisch: Denn bei einer elektronischen Anmeldung an das Amt betragen die Amtsgebühren statt 300,- EUR genau 290,- EUR. Nichts besonderes und vor allem kein augenscheinliches Leistungsmerkmal. Dieses Leistungsmerkmal kann jeder erfahrene Anwalt im Markenrecht bieten. Ärgerlich ist vielmehr, dass die gefundene Meldung gerade für unerfahrene Kunden den Eindruck vermittelt, hier würde etwas super günstiges geboten.

 

Podcast zur Auswahl eines Anwalts für die Markenanmeldung und Betreung
Bei der Auswahl des passenden Anwalts zur Betreuung der eigenen Marke sollte es nicht nachher an 10,- EUR liegen. Lassen Sie sich nicht von solchen Beträge von der eventuell enorm kostenintensiveren Leistung blenden. Einige wichtige Kriterien haben wir vor längerer Zeit in einem Blogbeitrag zusammengestellt.

 

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