Marke “Casino Bremen” vom BGH abgebügelt

Die Rechtsbeschwerde des Anmelders der Marke “Casino Bremen” gegen den Beschluss des Bundespatentgerichtes wurde nun endgültig von BGH zurückgewiesen (I ZB 14/05).

Im Urteil heisst es:
Der als Wortmarke angemeldeten Bezeichnung “Casino Bremen” fehlt für die Dienstleistung “Betrieb von öffentlichen Spielkasinos im Rahmen gesetz-lich geregelter Konzessionen” jegliche Unterscheidungskraft i.S. des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

Daten
Wortmarke: Casino Bremen
Klassen: 35,41,42
AZ 30147349.8
Anmeldetag: 01.08.2001
Anmelder: Bremer Spielcasino GmbH & Co. KG, Bremen
Vertreter: BEITEN BURKHARDT, München

Nach Recherchen von markenstreitigkeiten.de hat das Casino noch unter dem Aktenzeichen 30147349.7 die Wort/Bildmarke beim DPMA eingetragen.

Quelle: markenstreitigkeiten.de