Keine Information für Gläubiger – bleiben Sie mit einem Insolvenz-Monitoring auf dem Laufenden

Outlook

  Täglich erhalten wir im Rahmen des Monitorings Meldungen zu Insolvenzverfahren, die wir als Treffer unseren Kunden per E-Mail zusenden.

 

Wie wichtig hier die dauerhafte Überwachung eines Unternehmens oder eines Verfahrens sein kann, zeigt dieser aktuelle Fall und die Textpassage in der amtlichen Meldung:

 

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.“

 

Kaufmännische Sorgfaltspflicht

Rein praktisch bedeutet dies, der Insolvenzverwalter überträgt Ihnen als Gläubiger die Fähigkeit regelmässig sich über das Verfahren anhand der amtlichen Bekanntmachungen zu informieren. Hört sich einfach im Zeitalter der Digitalisierung an, birgt jedoch die Arbeit in sich dauerhaft immer wieder zu Verfahren nachzuforschen.

 

Recherchedienst mit Monitoring

Einer der Gründe, warum innerhalb unserer Recherchedienste „Meldungen zu Insolvenzverfahren“ inklusive einer Dauerüberwachung von 3 oder 6 Monaten geleistet werden. Auf diese Weise sind unsere Kunden zu einem aktuellen Fall dauerhaft informiert. Lästige Eigenrecherchen fallen weg und Termine werden nicht versäumt. Der Clou unseres Monitorings: Veränderungsmeldungen im Handelsregister werden ebenfalls mitgeliefert.

 

Wichtiger Hinweis: Diese Servicedienste beziehen sich immer auf die Anfrage zu „einem“ Verfahren oder über „eine Firma“. Wenn Sie an Auswertungen zu Branchen oder Themen im Bereich „Meldungen zu Insolvenzverfahren“ interessiert sind, so setzen Sie sich mit uns direkt in Verbindung: – Anfrage an infobroker.de >>

 

Für die Auswertung eines aktuellen Falles oder einer Firma nutzen Sie bitte diesen Link:

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