Hätten wir nur vorher darüber geredet – der Online-Image und PR-Gau im Fall Ströbele

Es hätte alles so einfach sein können. Ein kurzer Anruf und die Bitte um eine Korrektur eines Beitrages und der Richtigstellung eines Beitrags oder einer Headline. Wie schön, dass die bei einem Blog so einfach per Cut & Paste geht.   Abmahnungen sind ein gängiges Mittel um Dinge ohne ein aufwendiges Rechtsverfahren durchzusetzen. Die Rechnungsgebühren bzw. Auslagen werden dem Abgemahnten auferlegt. Viele unterwerfen sich, um ohne Verfahren einen Vorgang zu beenden. So weit so gut die aktuelle Arbeits- und Rechtsgrundlage zahlreicher Rechtsanwälte in Deutschland.   Zahllose Fälle online in den letzten Jahren zeigen, dass Abmahnungen in verschiedenen Fällen der schlechteste aller Erstschläge waren. Die Folgen waren eine deutliche Sympathie der Netzgemeinde mit dem Abgemahnten und einer digitalen Gegenfront zum Abmahner. Gerade die Rechtsberater sind gut beraten den Faktor „Online“ mit in Überlegungen einbeziehen. Ein bisschen PR-Wissen und Grundsätze von Social Media sind hier hilfreich und können das Mandantenverhältnis vielleicht sogar noch verbessern.   Im Falle Ströbele äussert sich der Vorgang durch zahllose Kommentare auf der Facebook-Seiten und im Heddesheim-Blog-Kommentar-Bereich zum Artikel. Teures Image-Porzellan welches binnen Sekunden zu Boden fällt. Neben zahlreichen namhaften Zeitungen berichtet der NDR heute Abend über die mittlerweile betitelte Fischfutter-Affäre.

Michael Klems in seinem Statement zum Fall Hardy Prothmann und warum wir den Heddesheimer Journalisten heute mit einer symbolischen Spende

unterstützt haben.

 

 

 

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