Beurteilung Marken- und Namensrecherche

Sehr häufig werden wir nach Abgabe des Rechercheberichts zum Ergebnis und vor allem „ob der Name nun verwendet werden kann“ befragt.

Grundsätzlich dürfen wir als Rechercheur keine Beurteilung oder Empfehlung bei einer Namensrecherche geben. Dies wäre nach Defition eine Rechtsberatung und dies ist als Nicht-Agenhörige des Berufsstandes der Rechsanwälte nicht zulässig.

Bei Treffern innerhalb der Namensrecherche können wir einen Tipp oder eine Hilfe geben: „Versetzen Sie sich doch immer in die Lage des Anderen“, „Bedenken Sie, wie der andere Namensinhaber reagieren könnte“.

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