Prominente Namen erzeugen immer einen hohen Aufmerksamkeitsgrad bei markenrechtlichen Themen. Wenn dann ein “Großer” auf einen “Kleinen” losgeht sind die Sympathien meist beim “David”. Fälle wie “Jack Wolfskin” oder “Das Apfelkind” stehen hierfür exemplarisch. Im aktuellen Fall hat ein kleiner Hamburger Beauty Salon Post aus Großbritannien erhalten. Die Vertreter der Popsängerin Rihanna haben Widerspruch gegen die Markenanmeldung “Rihana Lamis” eingelegt. Für das kleine Startup steht die Existenz auf dem Spiel. In diesem Beitrag wollen wir beleuchten, welche Informationen aus Datenbanken zum Fall gewonnen werden können.

In diesem Beitrag soll nicht auf die juristische Seite des Falls geblickt werden. Dies sollen die Rechtsanwälte mit fundierten Kenntnissen im Markenrecht betrachten und beurteilen. Für Außenstehende sind im vorliegenden Fall wesentliche Grundinformationen über die Medien kommuniziert worden. Hierzu gehört die Marke des Hamburger Beauty Salons. Der Name Rihanna ist ebenfalls als Inhaber von Markenrechten gefallen. Mit diesen Informationen kann nun die Recherche in den Datenbanken beginnen.

Abruf der Basisinformationen über das DPMA

Da es sich um eine deutsche Marke handelt ist die Marke “Rihana Lamis” beim DPMA (Deutsches Patent und Markenamt) eingetragen. Über die kostenfreie Datenbank DPMAregister kann über die Einsteiger-Recherche nach dem Markennamen gesucht werden.

 

Die Recherche in der Einsteigermaske des DPMAregister erbringt bereits bei der Suche nach “rihana” die Marke des Hamburger Beauty Salons

Bereits die Eingabe des Begriffs “Rihana” (mit einem “n”) bringt den Eintrag “Rihana Lamis” des Inhabers aus Hamburg. Der Eintrag in der Datenbank liefert alle wichtigen Informationen zur Marke. In einem weiteren Schritt kann mittels Suche nach dem Begriff “Rihanna” nach Einträgen der Popsängerin recherchiert werden. Man geht in einem ersten Schritt davon aus, dass die Sängerin und ihr Künstlername geschützt sind. Zu Rihanna gibt es mehrere Treffer. Diese sind komplett als EU Unionsmarken eingetragen. Inhaber ist die Vermarktungs-Gesellschaft (Roraj Trade LLC, 90071, Los Angeles, US) der Sängerin. Eine Suche im Inhaber-Feld mit Rihanna wäre demnach ins Leere gelaufen.

Woher wußte Rihanna vom Hamburger Beauty Salon?

Rihanna wird persönlich wohl eher nicht von diesem Fall erfahren. Jedoch werden die beauftragten Anwälte von Rihanna eine Markenüberwachung zu den Kernmarken des Stars angelegt haben. Dabei meldet das Überwachungssystem automatisch kollidierende Begriffe im Bereich der Ähnlichkeit und Identität. In einem Whitepaper haben wir die Notwendigkeit einer Markenüberwachung zusammengefasst.

Informationen aus dem DPMAregister

Der Datensatz der widersprochenen Marke “Rihana Lisam” ist in mehreren Feldern unterteilt. Das Lesen des Eintrages ist einfach, da die Felder ausgeschrieben sind. Folgende Felder weist der Eintrag aus:

  • Aktenzeichen / Registernummer der Marke
  • Wortlaut der Marke
  • Abbildung der Marke (bei Bild- oder Wort-/Bildmarke)
  • Angaben zum Inhaber
  • Angaben zum Vertreter (vertretender Anwalt)
  • Anmeldetag
  • Eintragungstag
  • Beginn der Widerspruchsfrist
  • Status der Marke
  • Klassen (Nizzaer Klassifikation)
  • Dienste- und Warenverzeichnis

In einem gesonderten Bereich werden zum Verfahren Informationen zu Widerspruchsverfahren in bibliographischer Form gelistet. Detailinformationen zu einem Widerspruch können per Akteneinsicht beim DPMA vorgenommen werden. Die elektronische Einsicht ist im Gegensatz zum EUIPO (Europäische Amt für Geistiges Eigentum) hier nicht möglich.

Quer-Recherche liefern weitere Erkenntnisse zum Beauty-Salon

Mit den ermittelten Informationen eines Markeneintrags lassen sich weitere Recherchen durchführen. Diese “Quer-Recherchen” liefern vor allem neue Erkenntnisse, die gerade für Journalisten sehr hilfreich sein können. Gerade für die Vorbereitung von Interviews können Unregelmässigkeiten interessante Fragen sein. Aber auch die beteiligten Parteien können eine Abschätzung des Gegner vornehmen.

 


Im Videobeitrag schauen wir in die DPMAregister Datenbank und ziehen Informationen aus den Datenbankeinträgen mittels Querrecherchen

 

Folgende Quer-Recherchen sind innerhalb des DPMAregister über die Experten Recherche möglich.

Marken
Gibt es weitere ähnliche Begriffe? Wer bewegt sich im gleichen Namensbereich (Ähnlichkeit, identische Marken).

Markeninhaber
Welche weiteren Marken hält ein Inhaber einer Marke?

Vertreter Recherche
Wie viele Marken betreut eine Kanzlei? Welche weiteren Mandanten vertritt eine Rechtsanwaltskanzlei?

Ergebnisse der Querrecherchen im Fall Rihana Lamis

Im Videobeitrag haben wir zum Fall “Rihanna vs Rihana Lamis” auf diese Weise ermitteln können, dass die Londoner Rechtsanwaltskanzlei  Lewis Silkin (Vertreter von Rihanna) bereits in der DPMAregister Datenbank 2.802 Marken als Vertreter führt. Hier fehlen noch komplett die Marken im britischen Register. Blickt man auf die Betreuungsgröße der Hamburger Kanzlei Rechtsanwälte Heldt & Zülch  die den Beauty Salon vertritt so weist die DPMAregister Datenbank 253 Einträge aus. Auch im juristischen Feld ist es eine Auseinandersetzung mit Blick auf die Anzahl betreuter Markenmandate ein Kampf “David gegen Goliath”. Dies hat jedoch in einem solchen Fall keine schwerwiegende Bedeutung, da ein markenrechtliches Widerspruchverfahren keine Atomwissenschaft darstellt. Die deutsche Kanzlei weist zudem ebenfalls zahlreiche EU Unionsmarken in der Betreuung aus.

Innerhalb des Markeneintrags von “Rihana Lamis” fällt auf, dass es einen Wechsel der betreuenden Kanzlei gegeben hat. Dieser Wechsel liegt terminlich recht Nahe am möglichen Widerspruchsdatum der Marke Rihanna. Über die Details am Fussende wird die vorherige Kanzlei der Marke sichtbar. Für Journalisten “spannendes Futter” für Fragen in einem Interview.

 

Widerspruch gegen eine Marke – ein ganz normaler Vorgang

 

Im Netz wird der Widerspruch von Rihanna gegen die Hamburger Marke als herber Schlag und “ungerecht” gegen einen “Kleinen” der gerade beginnt gesehen. (https://www.mopo.de/hamburg/mega-star-rihanna-deswegen-verklagt-sie-einen-hamburger-beauty-salon-32224746 )

In mehreren Tweets wird von einer Klage gesprochen. Dies ist faktisch nicht korrekt. Das Verfahren befindet sich im Widerspruchsverfahren.

+ Rihanna verklagt Hamburger Schönheitssalon https://t.co/XxK1AZyv2P

— ntv Nachrichten (@ntvde) 15. März 2019

Schnell verfälschen sich hier Informationen. Bei einem Widerspruchsverfahren, wie in dem Fall von Rihanna gegen die Marke “Rihana Lamis” handelt es sich, bei allem Leid für einen Gründer, um ein vollkommen normales Verfahren im Markenrecht. Man kann sogar davon ausgehen, dass Rihanna nichts über den Vorfall weiß. Die gesamte Betreuung der Marke wird über die Marketing Agentur oder Plattenfirma gemanaged. Hier werden die Absprachen mit den Anwälten getroffen.

Links zum Sachverhalt und Thema

DPMAregister – EInsteiger Recherche Suchmaske
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger

Marke – Rihana Lamis (Marke des Hamburger Beauty Salons
Registernummer: 302018105432 https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020181054323/DE

EU Unionsmarken der Popsängerin Rihanna
007383417007295561004872974


Meldungen in den Medien

Mega-Star Rihanna Deswegen verklagt sie einen Hamburger Beauty-Salon
Hamburger Morgenpost Online, 15.03.2019 – https://www.mopo.de/hamburg/mega-star-rihanna-deswegen-verklagt-sie-einen-hamburger-beauty-salon-32224746

Rihanna verklagt Hamburger Beauty-Salon
ntv, 17.03.2019, https://www.n-tv.de/leute/Rihanna-verklagt-Hamburger-Beauty-Salon-article20911974.html

Rihanna geht gegen Schönheitssalon Rihana vor
Brisant, 18.03.2019, https://www.mdr.de/brisant/promi-klatsch/rihanna-verklagt-hamburger-schoenheitssalon-rihana-100.html

 

Wir behalten diesen Fall im Auge und werden über weitere Entwicklungen berichten.