Das Internet und die teilweise frei zugänglichen Quellen in vielen Geschäftsbereichen schaffen eine Erleichterung. Es lauern Fallstricke und Tücken, da viele Sachverhalte ein gewisses Fachwissen vorrausetzen. Bei einer Markenanmeldung die durch freie Datenbanken und direkte Online-Anmeldung beim DPMA mittlerweile als Kinderspiel erscheint. Gerade die auf das Geld schauenden Existenzgründer tappen hier schnell in bedenkliche Fallen, die fatale Konsequenzen mit sich bringen können Zu verführerisch erscheint das Marken-Anmeldungs-Do-It-Yourself Verfahren, als das Abgeben dieses Vorhabens an externe Dienstleister.

Die nachfolgenden sechs Fehler werden häufig von Existengründern oder Startups begangen.

Anmeldung ohne Anwalt

Vor 2 Jahren haben wir in einem Erklärvideo für den Einsatz eines versierten Anwalts für eine Markenanmeldung plädiert.

 

 

Jeder Anmelder sollte wissen, das er mit einer Markenanmeldung das weite Feld des Markenrechts betritt. Mit einer Marke befindet man sich in Nachbarschaft zu sehr oder weniger bekannten Marken.  Auch das Verstehen des Patent- und Markenamtes in allen Formularen und der Kommunikation bei Bemängelungen einer Markenanmeldung sollte einem Experten überlassen werden.

 

Preis vor Qualität – je günstiger desto besser

Bei der Auswahl eines passenden Dienstleisters für die Recherche aber auch für die anwaltliche Beratung und Anmeldung gelten keine Einheitspreise. Grundsätzlich gleich sind die jeweiligen Amtsgebühren für die Markenanmeldung selbst. Bei der Beauftragung der Dienstleister empfiehlt sich ein Vergleich der Leistungen. Denn diese können sich auch im Falle der anwaltlichen Beratung erheblich unterscheiden. So reicht das Preisspektrum bei einer deutschen Markenanmeldung von sehr preisgünstigen Angeboten ab 100,- EUR bis 700,- EUR und mehr für eine deutsche Markenanmeldung je nach Kanzlei.

 

Beim Setzen auf den Preis ist mit einem Rückgang bei der Beratungstiefe zu rechnen. Existenzgründer sollten entscheiden, ob der Preis oder die Qualität ausschlaggebend sind.

 

Nicht eintragungsfähige Begriffe als Marke anmelden

Nicht jede gute Namensidee hat das Zeug zu einer Marke. Das Markenrecht spricht hier von der mangelnden Eintragungsfähigkeit Spätestens das Markenamt besiegelt dann die Anmeldung mit der Ablehnung durch „mangelnde Unterscheidungskraft” eines Markennamens. Viele Eigenanmelder haben auf diese Weise die Anmeldegebühr vollkommen nutzlos investiert. Bereits vor 4 Jahren haben wir mit der Rechtsanwältin Eva Dzepina von der Kanzlei Borgelt & Partner über diese Herausforderung für Markenanmeldung in einem Podcast gesprochen.

 

Eintragungsfähigkeit – Markenideen in der Sackgasse by infobroker on hearthis.at

Um es einfach zu machen. Das Markenrecht lässt beschreibende Begriffe für die jeweilige Tätigkeit als Marke nicht zu. Die genaue Prüfung sollten Markenanmelder im Vorfeld einer anwaltlichen Beratung überlassen.

Fehlende Ähnlichkeitsrecherche in Markendatenbanken

Auch im Bereich der Recherche wird gern von Neugründern gespart. Ein schneller Check über eine Suchmaschine oder die noch freie Domain suggerieren Sicherheit ein. Der neu gefundene Begriff ist frei und fertig zur Anmeldung. Diese Vorgehensweise hat zu mancher Bauchlandung eines jungen Unternehmens geführt. Nun gut, es gibt die kostenfreien Markendatenbanken der Ämter. Die Sache hat jedoch einen Haken. Eine vollständige Recherche setzt die Prüfung auch ähnlicher Begriffe voraus. Hier scheitern die meisten kostenfreien Amtsdatenbanken, die meist nur eine Identitätsrecherche ermöglichen. Ebenfalls sollten Firmennamen geprüft werden, da diese mit Marken kollidieren und als ältere Rechte einen Widerspruch einlegen können.

Anlegen des Dienstleistungs- und Warenverzeichnis durch Kopieren

Bereits bestehende Markeneintragungen werden gerne als Vorlage für das Dienste- und Warenverzeichnis bei Eigenanmeldungen verwendet. Hier ist aus verschiedensten Gründen höchste Vorsicht geboten. In der Regel ist jede Markeintragung ein sehr individuelles Gut. Im Eintrag sind alle Leistungs- und Produktelemente und jede Manege Strategie des Markeninhabers enthalten. Dies einfach zu kopieren ist bereits ohne Betrachtung der markenrechtlichen Lage keine kluge Vorgehensweise.

Keine Markenüberwachung

Auch nach einer erfolgreichen Markenanmeldung können Inhabern einer Marke immer noch schmerzhafte Fehler unterlaufen. So sparen sich viele kleine Unternehmen die verhältnismässig geringen Kosten für eine Markenüberwachung. Auf diese Weise können ähnliche Marken problemlos neu eingetragen werden. Meist werden diese Markenkollisionen nur durch Zufall zu spät entdeckt.

Beratung suchen

Neugründer die ihre Namensidee als Marke anmelden und erfolgreich eintragen lassen wollen, sollten sich umfassend beraten lassen. Fehler lassen sich bereits im Anfangsstadium vermeiden. Hierzu gehört das Delegieren der Markenanmeldung und Eintragung an erfahrene Dienstleister.

 

 

Michael Klems ist Experte für die Recherche in professionellen Datenbanken und effiziente Suchstrategien in Online-Quellen. Seit 1991 ist der erfahrene Online-Profi für namhafte Entscheider und Top-Unternehmen in der Informationsbeschaffung tätig. Mit der Seminarreihe “Effiziente Internet-Recherche” ist der gebürtige Kölner gefragter Referent für Seminare und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen. Michael Klems ist der Kopf hinter dem Online-Dienst infobroker.de.
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