Noch online – Webauftritt – von talkabout – laut Inhaber Mirko Lange folgt in Kürze das Insolvenzverfahren

Aktuell ist das Unternehmen “talkabout GmbH” der bekannten Social Media Größe Mirko Lange im Diskurs und Gespräch der Medien sowie auf zahlreichen Social Media Kanälen. Hintergrund ist die bevorstehende Insolvenz der Agentur laut Ankündigung des Inhabers. Wir haben uns in diesem Zusammenhang die markenrechtliche Situation von talkabout angesehen.

Hier konnten wir interessante Erkenntnisse gewinnen….

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Eine Recherche beim DPMA ergibt zu talkabout verschiedene Markeneintragungen. Mit enthalten ist auch die Marke talkabout der “talkabout communications GmbH” unter der Registernummer 30200181. Die anderen Markeneintragungen weilen in anderen Markenklassen. Eine erweiterte oder ähnliche Recherche haben wir in diesem Zusammenhang nicht durchgeführt.

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Bei genauerer Betrachtung ist festzustellen, dass die Marke “talkabout” im September 2012 durch das DPMA nach Paragraph 47 des Markengesetzes  (hier Seite 20 der PDF Datei) gelöscht wurde.

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24.09.2012 – Löschung der Marke talkabout – dies wird auf die Priorität der Marke eingetragen

Markenverlängerung nach 10 Jahren

Eine Marke (Wortmarke oder Wort/Bildmarke) erhält nach erfolgreicher Eintragung ein Schutzrecht auf 10 Jahre. Nach Ablauf der 10 Jahre kann dieses Recht um weitere 10 Jahre verlängert werden. Dieser Prozess kann unbegrenzt fortgesetzt werden. Im Gegensatz zu einem Patent, dass nach 20 Jahren ausläuft und keine Verlängerung erfahren kann.

Im Falle der Marke talkabout war die Verlängerung mit Anmeldetag am 03.01.2002 damit nach 10 Jahren am 03.01.212 fällig. Nach dieser Frist liefen die Schonfristen für eine nachträgliche Verlängerung.

Tücken der Markenverlängerung

Das Amt schreibt den Markeninhaber oder den Vertreter durch einen Bescheid an und teilt mit, dass die Marke verlängert werden kann. Dabei setzt das Amt die Daten ein, die in der Markeneintragung vorliegen. Dies sind die dort hinterlegten Adressdaten des Markeninhabers oder des Vertreters (betreuender Markenanwalt).

Der Inhaber hat dann durch Begleichen der Verlängerungsgebühr (750,- EUR inkl. 3 Klassen , jede weitere Klasse 250,- EUR) die Verlängerung durchzuführen. Der Dreh- und Angelpunkt ist hier der Geldeingang beim Amt.

Dem Markeninhaber steht insgesamt eine Frist von 6 Monaten für die Verlängerung zur Verfügung. Hier sind gesonderte Gebühren zu entrichten.

Ursachenforschung – warum wurde die Marke talkabout nicht verlängert

Warum letztendlich die Marke talkabout nicht verlängert wurde ist Wissen des Inhabers der Marke. Die Ursachen können hier liegen:

Frist verpasst
Die Frist zur Verlängerung wurde verpasst und das Amt löscht die Marke nach Ablauf der 6 Monate gemäss §47 Markengesetz.

Gebühr nicht bezahlt
Mit dem Nicht-Eingehen der Verlängerungsgebühr wird die Frist überschritten und damit die Marke nicht verlängert. Im Falle der Marke talkabout beträgt die Verlängerungsgebühr 750,- EUR inkl. 3 Klassen.
Wie kann es nun dazu kommen, dass die Frist bei einer Marke verpasst wird. Ein wesentlicher Grund kann neben rein menschlichen Faktoren (vergessen zu verlängern) das Nicht-Wissen um die Verlängerung kommen.

Alte Adresse – 1300 Meter haben fatale Auswirkungen
Interessant bei der Marke talkabout sind die eingetragenen Adressdaten. Beim Amt ist die Adresse “Pariser Str. 25 – 81776 München” eingetragen. Die aktuelle Agentur-Adresse lautet jedoch: Balanstraße 73, 81541 München. Faktisch gesehen liegen zwischen beiden Adressen 1,3 km die fatale Folgen haben können. Der Bescheid des Amtes traf nicht ein und die 6 Monate Frist verstrichen ohne Kenntnis des Markeninhabers.

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Adressfehler mit vielleicht fatalen Folgen – die Agentur mit der aktuellen Adresse bei Google

Ob die Markenverlängerung am Betrag von 750,- EUR scheiterte muß bezweifelt werden, da der Begriff “talkabout” für die Marke und Führung der Aktivitäten unter diesem Begriffskern elementar wichtig ist. Alle wesentlichen Social Media Aktivitäten u.a. Twitter laufen unter talkabout.

Möglicher Super-Gau – die Neueintragung der Marke und der Widerspruch

Wird die Frist nun aus welchem Grunde auch immer verpasst, so muss die Marke neu beim Amt angemeldet werden. Hier kann folgende fatale Situation entstehen. Die Marke kassiert durch eine andere ähnliche Marke einen Widerspruch. Viele Markeninhaber werden sich fragen, wie dies passieren kann? Ganz einfach: Eine fehlende Markenüberwachung und konsequente Freihalte-Politik haben anderen Marken Platz gelassen die sich später angemeldet haben. Im Falle der Marke “talkabout” würde dies rein fiktiv bedeuten: Gäbe es eine Marke “talking about” in den gleichen Klassen und Waren/Dienste so ist eine Neueintragung gefährdet, wenn dr Inhaber der Marke dagegen einen Widerspruch einlegt.

Für Markeninhaber bedeutet dies: Eine Markenüberwachung und Widerspruchspolitik gegen ähnliche Marken ist Pflichtkür. Andernfalls kann es eng werden, wenn Marken auch durch Neueintragungen in Klassen oder Diensten erweitert werden sollen.

Ebenfalls fatal: Das Amt lehnt die Eintragung des Begriffs “talkabout” als beschreibend ab. Der Hintergrund können neue Bedeutungen in der Sprache und gesellschaftlicher Natur sein. Seit 2001 ist viel Zeit vergangen. Neue Technologien und die Entwicklungen der Sprache spielen hier eine Rolle. Die englische Sprache durchdringt immer stärker den allgemeinen Sprachgebraucht. Die ebenfalls wichtige Rolle des Prüfers beim Amt sei außen vor gelassen. Markenanwälte wissen hiervon ein Lied zu singen. Zusammengefasst bedeutet dies: Die Zeiten ändern sich.

Lehrstück für die eigene Marke – das sollten Sie umsetzen

Der Verlängerungsfall der Marke “talkabout” zeigt wie wichtig die Datenkontrolle beim DPMA und eine pünktliche Verlängerung für eingetragene Marken ist. Hier sollten Markeninhaber die eigenen Daten beim Markenamt prüfen und umgehend über die Änderungsformulare  (hier Formular W 7614/11.09) anpassen.

Aber auch andere Faktoren spielen eine Rolle, die wir in einem 5 Punkte Plan gelistet haben.

1. Prüfen Sie die Daten Ihrer Marke beim Markenamt und korrigieren Sie diese
2. Tragen Sie sich die Verlängerungstermine der Marke(n) ein, auch wenn Sie ein Anwalt betreut
3. Überwachen Sie Ihre Marke und widersprechen Sie ähnlichen und identischen Marken
4. Bilden Sie eine finanzielle Rücklage für Verlängerungsgebühr (jedes Jahr 75,- EUR)
5. Denken Sie darüber nach, ob die Marke auf Ihr Unternehmen eingetragen sein muss? (Fall der Insolvenz).

Ein Tipp zum Schluss zu Punkt 5  für Inhaber geführte GmbH´s oder Familienbetriebe:

Denken Sie einmal darüber nach, ob die Markenrechte nicht besser auf eine natürliche Person eingetragen werden. Im Falle einer Insolvenz gehören die Markenrechte nicht zur Insolvenzmasse (Durchgriffshaftung klären!). Auch steuerlich kann eine Umschreibung interessant sein: Der Inhaber kann dem Unternehmen Lizenzgebühren in Rechnung stellen. Lassen Sie sich hier vom Rechtsanwalt oder Steuerberater einmal beraten.

Unser Erklärvideo erläutert die Markenverlängerung im Video-Format

 

Anmerkung zum Schluss:

Eine Insolvenz eines Unternehmens ist für alle Beteiligte ein harter Weg. Mirko Lange geht hiermit sehr offen im Netz um. Wichtig ist es für die Zukunft Fehler zu vermeiden. Denn eine nicht verlängerte Marke kann durch Löschung für ein Unternehmen einen Wertverlust  darstellen. Wir wollen mit diesem Beitrag rund um die Marke aufklären und eine Hilfestellung für Markeninhaber geben. Eine Rechtsberatung dürfen wir nicht leisten und dieser Beitrag ersetzt diese nicht.

Sie haben Fragen rund um Markenrecherche oder Markenüberwachung? Hier helfen wir gerne weiter.

 

Michael Klems ist Experte für die Recherche in professionellen Datenbanken und effiziente Suchstrategien in Online-Quellen. Seit 1991 ist der erfahrene Online-Profi für namhafte Entscheider und Top-Unternehmen in der Informationsbeschaffung tätig. Mit der Seminarreihe „Effiziente Internet-Recherche“ ist der gebürtige Kölner gefragter Referent für Seminare und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen. Michael Klems ist der Kopf hinter dem Online-Dienst infobroker.de.
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