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Kraft-Wärme-Kopplung - Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!
Das Tauziehen um die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes vom März
2002 hält an. Anvisiert sind 25 Prozent Anteil des Stroms aus KWK, also mehr als
doppelt so viel wie momentan. Ob die bisher vorgeschlagenen Maßnahmen zum Ziel
führen, wird bezweifelt.
Bei der Kraft-Wärme-Kopplung werden Strom und Wärme gleichzeitig gewonnen.
Dadurch wird die eingesetzte Energie bis zu 90 Prozent ausgenutzt.
Konventionelle Stromkraftwerke blasen die Wärme größtenteils ungenutzt in die
Luft und verwerten die eingesetzte Energie zu weniger als 50 Prozent.
KWK-Strom hat in Deutschland derzeit einen Anteil an der gesamten Stromerzeugung
von nur 11 Prozent. Bis 2020 soll er auf 25 Prozent mehr als verdoppelt werden.
Das Potenzial von KWK-Anlagen wird sogar auf 50-70 Prozent der gesamten
deutschen Stromerzeugung geschätzt.
In Deutschland wird die Kraft-Wärme-Kopplung durch das Gesetz für die Erhaltung,
die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) vom 19. März
2002 gefördert. Das Gesetz läuft zum 31. Dezember 2010 aus. Seit Monaten wird
über die Reformierung diskutiert.
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Jahrgang |
05-2008 |
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Quellen |
Recherche Presse-
und Wirtschaftsquellen, sowie Fachartikel- und Tabellendatenbanken,
Innerhalb der BranchenThema Zusammenstellung sind 5-10 Volltextartikel aus
Presse- und Wirtschaftsdatenbanken enthalten. |
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Zusendung per
E-Mail als Word-Dateien sowie RTF-Dateien |
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deutscher Sprache |
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