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Schrottimmobilien – BGH stärkt
Stellung der Banken!
- Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil einen umfassenden
Verbraucherschutz für Käufer von Schrottimmobilien abgelehnt und damit die
Position der finanzierenden Banken gestärkt.
- Die Anleger hatten die Banken auf Rücknahme ihrer Darlehensverträge verklagt,
weil diese den Verkauf von wertlosen Immobilien finanziert hatten.
- Schadenersatz leisten müssen die Banken nur dann, wenn eine "arglistige
Täuschung" vorlag und die Bank "in institutionalisierter Art und Weise" mit dem
Immobilienvermittler zusammengearbeitet hat.
- Die Forderung der Anleger, sich durch bloßen Widerruf von dem gesamten
Geschäft zu befreien, lehnte der BGH ab.
In dem Verfahren hatten die Anleger gegen die Bausparkasse Badenia geklagt.
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Servicebeschreibung: |
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Jahrgang |
07.07.2006 |
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Quellen |
Recherche Presse-
und Wirtschaftsquellen, sowie Fachartikel- und Tabellendatenbanken |
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Ergebnisformat |
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