Innergemeinschaftliche Leistungen: Firmenauskünfte helfen – wenn die Finanzbehörde an der Existenz des Auslandspartners zweifelt
Gerade bei innergemeinschaftlichen Lieferungen sind die Anforderungen zum Umsatzsteuerabzug durch die Finanzbehörden sehr hoch. Die lückenlose Beweis- und Nachweispflicht liegt hier bei den Unternehmen. Bereits kleinere Unklarheiten oder fehlende Nachweise führen bei Prüfungen schnell zu Problemen mit den Finanzbehörden. infobroker.de empfiehlt daher die Einholung von Firmenauskünften zu Auslandspartnern noch in diesem Jahr, um mögliche Abzüge bei einer Prüfung durch den Fiskus in 2009 zu verhindern.

