Firmennamen Recherche Europa
umfasst die Länder: Deutschland,
sowie die Länder
Benelux, Dänemark, Finnland,
Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Irland, Italien, Liechtenstein, Monaco,
Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien
Österreich.
Firmennamen müssen sich
unterscheiden.
Jede neue Firmierung muss sich nach § 30 Abs. 1 HGB von allen an
dem selben Ort oder in der selben Gemeinde bereits bestehenden
und in das Handelsregister eingetragenen Firmen deutlich
unterscheiden. Diese Vorschrift des Handelsgesetzbuches wird vom
Registergericht von Amts wegen grundsätzlich geprüft. Das
Registergericht versteht unter dem Ort der Niederlassung die
politische Gemeinde. Sich deutlich unterscheiden heißt in diesem
Falle jede Verwechslungsgefahr ausschließen.
Die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie das und
das Registergericht prüfen von Amts wegen nur die
Unterscheidbarkeit am selben Ort gemäß § 30 HGB. Um
Rechtstreitigkeiten zu vermeiden sollten Sie gemäss der
kaufmännischen Sorgfaltspflicht Recherchen im Hinblick auf die
beim Deutschen Patentamt München eingetragenen Markenzeichen, im
Internet registrierten Domainnamen und im Handelsregister
eingetragene Firmennamen durchführen. infobroker.de unterstützt
Sie mit angepassten Recherchediensten für diese Bedarfsfälle.
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