Es sind nicht nur die Startups die in Punkto Namen eine regelrechte Bauchlandung hinlegen können. Auch renomierte Domains mit sogar bekanntem Namen kann eine Markeneintragung Probleme bereiten. Eine Markenüberwachung ist für Domains eine sinnvolle Absicherung um Kollisionsprobleme frühzeitig vermeiden zu können.

Viel Wert wird aktuell auf Content und Layout bei Webauftritten gelegt. Namensrechte sind häufig zweitrangig. Ein hohes Risiko für Seitenbetreiber.

Ein schweizer Webseitenbetreiber hatte vor mehreren Jahren eine Domain gekauft und darauf eine Webseite aufgesetzt. Nach gut 5 Jahren kam der Unternehmer auf die Idee den Begriff als Marke anzumelden. Alles verlief im ersten Schritt soweit ganz gut, bis von einem deutschen Unternehmen ein Widerspruch auf die Markenanmeldung in´s Haus flatterte. Dabei standen sich in diesem Falle zwei Begriffe gegenüber die im ersten Augenschein nicht identisch erschienen. Jedoch bestanden beide Begriffe aus einem gleichen Wortteil der innnerhalb der Branche der Unternehmer als Standard-Term gilt.

Das deutsche Unternehmen argumentierte mit seinem Widerspruch aus einer internationalen Marke heraus die auch für die Schweiz gilt. Um den Fall ohne weitere Details abzukürzen: Das Eidgenössische Amt gab dem deutschen Widerspruch recht. Der Markenanmelder musste die Verfahrenskosten in Höhe von 1.200 Franken zahlen. Keine Marke und keine weitere Namensexpansion für den Betreiber der Webseite. Frustrierend nach Jahren des Aufbaus einer Online-Präsenz.

Die Schweiz ist weit – denkste!

Der tatsächliche Vorfall in der Schweiz mag jetzt weit weg liegen und in Deutschland wohl nicht möglich sein, wird der eine oder andere Leser denken. Jedoch macht es Sinn folgende Worst Case Szenarien einfach einmal zu überdenken.

 

1. Sie sind ein Startup und verfügen über eine Domain/Webseite haben aber noch keine Zeit gehabt eine Marke anzumelden

Stellen Sie sich vor, jemand anderes meldet Ihren Begriff in abgewandelter Form oder sogar identisch beim Europäischen Markenamt an, um diesen als EU-Marke in den 28 Mitgliedsländern des Harmonisierungsabkommens einzutragen.  Sollten Sie einen Online-Shop betreiben oder sonstige Leistungen auch in das Ausland liefern (Österreich, Benelux u.a.) so kann diese Markeneintragung ihre gesamte internationale Strategie torpedieren.

2.  Sie haben seit Jahren eine Domain und diese lässt sich Ihrer Meinung nach nicht als Marke eintragen

Viele bekannte Blogger-Größen verfügen über Domains oder Namen die augenscheinlich als glatt beschreibend wirken und demnach als Wortmarke nicht oder nur schwer eintragbar sind. Aus diesem Grunde wurde auch nie eine Markenanmeldung eingereicht, da man sich die Anmeldekosten wohl aufgrund der Ablehnung sparen kann. Äusserst dumm nur, wenn es jemand Anderen gelingt eine Marke gleichlautend oder ähnlich anzumelden. In der deutschen Markenpraxis gibt es zahlreiche Fälle in denen genau dies passiert bereits ist  (u.a. „Das Leben ist kein Ponyhof „- Podcast Beitrag).

Hier sollte jedoch darüber nachgedacht werden, ob nicht dennoch eine Anmeldung vorgenommen werden sollte. Mittels einer ausgefeilten Strategie kann diese dann doch zum Erfolg führen. Hier sollte immer ein versierter Anwalt aus dem Markenrecht hinzugezogen werden.

Simulieren Sie einfach mal ein Worst Case Szenaria mit Ihrem Namen…

Grundsätzlich sollten Sie einfach einmal ein Super-GAU Szenario durchgehen, wenn jemand eine Marke mit Ihrem Begriff anmeldet. Denn dann stehen Ärger, Kosten und jede Menge überflüssige Probleme ins Haus. Meistens ereignen sich diese Dinge, wenn man diese ohnehin gerade überhaupt nicht passen.

Spielen Sie es einfach einmal in allen Schritten durch. Merken Sie wie Ihr Puls hochgeht? Haben Sie einem Anwalt an der Hand der Ihnen weiterhilft? Meinen Sie, dass Sie Recht bekommen? Was passiert mit Ihrem Suchmaschinen-Ranking?

 

Verstehen: Die Psychologie eines Markengegners

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Stellen Sie sich einmal vor: Sie sind ein österreichischer Unternehmer und haben erfolgreich eine Marke für die EU angemeldet. Die Marke wurde auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist erfolgreich eingetragen und die Urkunde des HABM (Harmonisierungsamtes – Alicante in Spanien) ziert ihr Büro. Auf einmal kommt ein deutscher Blog oder Social Media Berater daher und macht wegen ihrer Markeneintragung Stress. Mit anwaltlichen Schritten droht der Blogger ihnen sogar auch. Sie sollen die Marke herausgeben, den deutschen Markt mit dem Namen nicht bewerben und dies und das nicht.

Ihre gesamten Investitionen in bisherige Werbung und Marketing-Unterlagen sehen Sie bereits den Bach heruntergehen. Ganz klar: Sie werden kämpfen und sich den Namen nicht abnehmen lassen. Sie rufen Ihren Anwalt an der auch die Marke für Sie angemeldet hat. Die Konfrontation nimmt ihren Lauf.

Bei Streitfällen insbesondere um Namensrechte spielt der Zeitpunkt der Auseinandersetzung immer eine wesentliche Rolle. Haben die Gegner bereits in die Namen investiert, so wird recht hart um Rechte gekämpft. Stecken alle Bemühungen noch in der Aufbauphase so ist ein Wechsel je nachdem leichter.

Ärger und Kosten für den Anwalt

Im Rahmen der Auseinandersetzung mit einem kollidierenden Markenbegriff zu ihrer Domain benötigen Sie Unterstützung von einem Anwalt. Generell sollte man wissen, das Anwälte nicht kostenfrei arbeiten. Je härter der Gegner kämpft, desto höher wird der Zeitaufwand und damit die entstehenden Kosten. Hinzu kommt eine Unsicherheit, ob man den gegnerischen Begriff erfolgreich entfernen kann.  Im schlimmsten Falle operieren zwei ähnlich lautende Begriffe im Markt. Dies versunsichert Kunden und stört natürlich auch beim Suchmaschinen-Marketing.

Sie haben noch nicht gewonnen: Die ersten Kosten bleiben immer an Ihnen hängen.

Anwälte mögen in solchen Fällen mit bösgläubigen Anmeldungen (ähnlich Domain-Grabbing) argumentieren und auch Recht haben. Jedoch der Fight und die ersten Schriftsätze müssen bezahlt werden. Dies wird der Gegner mit Sicherheit nicht für Sie übernehmen. Auch eine Gewinn-Garantie kann nicht gegeben werden.

 

Lösungsansatz Markenüberwachung

Bei einer Markenüberwachung werden identische und ähnliche Markenanmeldungen über einen leistungsfähigen Algorithmus erkannt und gemeldet. Auf diese Weise kann der Domaininhaber frühzeitig gegen die Marke bereits in der Offenlegungsphase vorgehen. Zeitlich ist der Faktor „frühzeitig“ in diesem Falle enorm wichtig. Denn die Marke wird in der Widerspruchsphase entdeckt und kann erheblich preisgünstiger angegangen werden. Denn auch der Gegner muss jederzeit mit einem Widerspruch rechnen und hat in der Regel kein Geld in das Marketing investiert. Die Kosten für eine Markenüberwachung sind dabei zu den vergleichsweise erheblichen Rechtskosten eher gering.

 

 

Eine Markenüberwachung kann generell nicht vor störenden Markeneintragungen schützen diese jedoch frühzeitig melden. Vergleichen Sie das intelligente Monitoring mit einem Rauchmelder. Besser wenn dieser bei Rauch das Piepsen beginnt und damit das Ausbrennen einer Küche oder noch Schlimmeres verhindert.

Eine Markenüberwachung ist für Inhaber von Marken eigentlich eine Pflichtkür. Auch hier sparen sich viele Inhaber von Marken diesen lohnenswerten Schutzmechanismus.

 

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Inhaber einer Domain sind gut beraten, um auch den Wert eines Begriffes im Netz aufrecht zu erhalten, eine Markenüberwachung in Betracht zu ziehen. Das Erklär-Video erläutert dies am Beispiel eines Online-Shops.

 

Gerne beraten wir Sie rund um die Markenüberwachung und die Möglichkeit eines Monitoring.

 

 

Michael Klems ist Experte für die Recherche in professionellen Datenbanken und effiziente Suchstrategien in Online-Quellen. Seit 1991 ist der erfahrene Online-Profi für namhafte Entscheider und Top-Unternehmen in der Informationsbeschaffung tätig. Mit der Seminarreihe „Effiziente Internet-Recherche“ ist der gebürtige Kölner gefragter Referent für Seminare und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen. Michael Klems ist der Kopf hinter dem Online-Dienst infobroker.de.
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